Elektrotretroller wurden jetzt offiziell vom Bundesrat zugelassen
Die Diskussion rund um die Zulassung von E-Rollern tobt bereits seit Monaten, entsprechend lange warten auch schon die Anbieter und Fans dieser Fortbewegungsart auf die Zulassung. Diese ist jetzt da, der Bundesrat hat heute der Verordnung über Elektrokleinstfahrzeuge zugestimmt.
Infografik: Was die Deutschen über den E-Scooter denken
Für die Befürworter von Elektrorollern ist diese Art der urbanen Fortbewegung nicht nur praktisch, sondern vor allem auch spaßig. Kritiker indes verweisen darauf, dass solche Roller für die Fahrer wie auch Fußgänger gefährlich sein können, da Studien und Erfahrungen zeigen, dass das Verletzungsrisiko größer ist als bei Radfahrern. Das sind im Positiven wie auch Negativen die Erfahrungen aus anderen Ländern.
Zur "Freude" von Rad- und Autofahrern dürfen die Tretroller nämlich nur auf Radwegen oder Straßen (wenn kein Radweg vorhanden ist) unterwegs sein. Um einen solchen elektrischen Tretroller überhaupt fahren zu dürfen, muss man mindestens 14 Jahre alt sein. Auch um das Alter gab es zahlreiche Diskussionen, denn ursprünglich sollten auch Zwölfjährige (langsamere) Ausführungen fahren dürfen, andere plädierten hingegen für ein Mindestalter von 15 Jahren.
Das OK des Bundesrats bedeutet aber nicht, dass es sofort losgehen darf, denn bis zum Inkrafttreten der Verordnung werden noch einige Wochen vergehen. Als Höchstgeschwindigkeit wurden 20 km/h festgesetzt, ein Tretroller muss außerdem einige andere Mindestvoraussetzungen erfüllen, allen voran zwei voneinander unabhängige Bremsen.
Infografik: Was die Deutschen über den E-Scooter denken
Für die Befürworter von Elektrorollern ist diese Art der urbanen Fortbewegung nicht nur praktisch, sondern vor allem auch spaßig. Kritiker indes verweisen darauf, dass solche Roller für die Fahrer wie auch Fußgänger gefährlich sein können, da Studien und Erfahrungen zeigen, dass das Verletzungsrisiko größer ist als bei Radfahrern. Das sind im Positiven wie auch Negativen die Erfahrungen aus anderen Ländern.
Nicht auf Gehwegen gestattet
Das war auch eine teilweise erbitterte Auseinandersetzung in Öffentlichkeit, Medien und Politik. Nun hat diese aber ein vorläufiges Ende gefunden, denn der Bundesrat hat heute einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zugestimmt. Die wohl wichtigste Änderung, die die Bundesländer im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf des Ministeriums durchgesetzt haben, ist das Verbot von E-Scootern auf Gehwegen.Zur "Freude" von Rad- und Autofahrern dürfen die Tretroller nämlich nur auf Radwegen oder Straßen (wenn kein Radweg vorhanden ist) unterwegs sein. Um einen solchen elektrischen Tretroller überhaupt fahren zu dürfen, muss man mindestens 14 Jahre alt sein. Auch um das Alter gab es zahlreiche Diskussionen, denn ursprünglich sollten auch Zwölfjährige (langsamere) Ausführungen fahren dürfen, andere plädierten hingegen für ein Mindestalter von 15 Jahren.
Das OK des Bundesrats bedeutet aber nicht, dass es sofort losgehen darf, denn bis zum Inkrafttreten der Verordnung werden noch einige Wochen vergehen. Als Höchstgeschwindigkeit wurden 20 km/h festgesetzt, ein Tretroller muss außerdem einige andere Mindestvoraussetzungen erfüllen, allen voran zwei voneinander unabhängige Bremsen.
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