E-Scooter & Co: Regierung prüft Zulassung für Elektrokleinfahrzeuge
Von E-Skateboard bis Hoverboard: Egal, unter welchem Namen die unzähligen kleinen Fortbewegungsmittel mit Elektromotor auf den Markt kommen: Eine Straßenzulassung hat kaum eines dieser Geräte in Deutschland. Das soll sich aber offenbar jetzt ändern.
Wie aus der veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion an die Bundesregierung hervorgeht, hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) den Auftrag erhalten, sich einen Überblick über die Marktsituation dieser noch relativ neuen Fortbewegungsmittel zu verschaffen. Mit dem Ziel sie "gegebenenfalls unter bestimmten straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr" zuzulassen, soll die Behörde nun zunächst überprüfen, ob und wie eine nationale Kategorisierung der E-Vehikel möglich ist.
Wie immer gelte es aber zunächst, alle Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu schützen und Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten zu können. Die Vielzahl der Neuentwicklungen in diesem Bereich machten es aber erforderlich, eine "gründliche Analyse" der Situation zu erstellen. "Im Handel werden Kleinstelektrofahrzeuge massenhaft angeboten und Hersteller werben damit, dass akkubetriebene Tretroller bis zu 25 km/h schnell fahren können", so die Grünen zu einem der Gründe für ihre Anfrage.
Die von der Bundesanstalt für Straßenwesen angeforderte Untersuchung liegt der Bundesregierung nach eigenen Angaben bereits vor und wird aktuell ausgewertet. Angaben zur Dauer des jetzt angestrebten Verfahrens macht die Regierung aktuell aber nicht. Interessant: Wie die Grünen zur Situation erläutern, habe bislang nur das Segway über eine Verordnung für "elektronische Mobilitätshilfen" seit 2009 in Deutschland eine Straßenzulassung.
Elektrokleinstfahrzeuge endlich regeln
E-Wheels, Boasted Board, OneWheel & Co.: vor allem dem Fortschritt in der Batterietechnik ist es zu verdanken, dass heutzutage ein breites Angebot an kleinen Fortbewegungsmitteln mit Elektromotor herrscht. In den letzten Jahren hatten dabei die von der Industrie als "Hoverboards" vermarkteten Mini-Elektro-Boards mit Unfall-Videos und brennenden Akkus für viel Schlagzeilen gesorgt. Nachdem bisher kaum eines dieser Geräte in Deutschland auf öffentlichen Straßen und Gehwege benutzt werden durfte, prüft die Bundesregierung jetzt, wie eine "Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen zum Straßenverkehr" geregelt werden soll.Wie aus der veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion an die Bundesregierung hervorgeht, hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) den Auftrag erhalten, sich einen Überblick über die Marktsituation dieser noch relativ neuen Fortbewegungsmittel zu verschaffen. Mit dem Ziel sie "gegebenenfalls unter bestimmten straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr" zuzulassen, soll die Behörde nun zunächst überprüfen, ob und wie eine nationale Kategorisierung der E-Vehikel möglich ist.
E-Mobilität ist gut, aber nicht jedes Vehikel sicher
Demnach ist es sehr zu begrüßen, dass "umweltfreundliche Verkehrs- und Fortbewegungsmittel, auch im Sinne einer neuen Mobilitätskultur" immer mehr Verwendung finden. Die elektronischen Kleinstfahrzeuge können nach Meinung der Regierung vor allem bei der Vernetzung verschiedener Verkehrsträger eine wichtige Rolle spielen. Da sie außerdem elektrisch betrieben werden, seien auch Emissionsfreiheit und Geräuscharmut gute Argumente für die kleinen E-Fahrzeuge.Wie immer gelte es aber zunächst, alle Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu schützen und Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten zu können. Die Vielzahl der Neuentwicklungen in diesem Bereich machten es aber erforderlich, eine "gründliche Analyse" der Situation zu erstellen. "Im Handel werden Kleinstelektrofahrzeuge massenhaft angeboten und Hersteller werben damit, dass akkubetriebene Tretroller bis zu 25 km/h schnell fahren können", so die Grünen zu einem der Gründe für ihre Anfrage.
Die von der Bundesanstalt für Straßenwesen angeforderte Untersuchung liegt der Bundesregierung nach eigenen Angaben bereits vor und wird aktuell ausgewertet. Angaben zur Dauer des jetzt angestrebten Verfahrens macht die Regierung aktuell aber nicht. Interessant: Wie die Grünen zur Situation erläutern, habe bislang nur das Segway über eine Verordnung für "elektronische Mobilitätshilfen" seit 2009 in Deutschland eine Straßenzulassung.
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