5G-Auktion kann pünktlich starten:
Gericht lehnt alle Eilanträge ab
Das Verwaltungsgericht Köln hat sich mit der Prüfung mehrerer Anträge fast bis kurz vor Schluss Zeit gelassen und ist nun doch zu einer Entscheidung gekommen: Die für den kommenden Dienstag angesetzte Versteigerung von Funkfrequenzen, die in den kommenden 5G-Netzen benötigt werden, kann durchgeführt werden.
Mehrere Unternehmen hatten gegen die Regularien der Auktion und die damit verbundenen Auflagen zum Netzaufbau geklagt. Mit Eilanträgen wurde versucht, den Zeitpunkt der Auktion zu verschieben. Die wichtigsten Beschwerden kamen dabei natürlich von den Netzbetreibern selbst, die natürlich unbedingt verhindern wollen, dass ihnen strengere Auflagen zur Versorgung des ländlichen Raums gegeben werden.
Die drei Netzbetreiber wollten vor allem auch verhindern, dass sie dazu verpflichtet werden, anderen Unternehmen gegen entsprechende Entgelte Zugang zu ihrer Infrastruktur gewähren zu müssen. Das sieht man bei der Bundesnetzagentur als Notwendigkeit, um den Wettbewerb zu fördern. Die Betreiber selbst bewerteten dies als Hindernis für einen zügigen Netzausbau, da die hohen Investitionen nicht so schnell wieder hereingeholt werden können, wie es unter vollständig eigener Regie möglich wäre.
Das Gericht hat die Anträge nun geschlossen zurückgewiesen und klargestellt, dass die Regularien der Bundesnetzagentur zumindest nicht rechtswidrig sind. Angefochten kann diese Entscheidung nicht mehr werden. Damit steht nun endgültig fest, dass die Auktion am kommenden Dienstag, den 19. März, stattfinden kann.
Siehe auch: Mit Freenet klagt jetzt auch die andere Seite gegen die 5G-Auktion
Die drei Netzbetreiber wollten vor allem auch verhindern, dass sie dazu verpflichtet werden, anderen Unternehmen gegen entsprechende Entgelte Zugang zu ihrer Infrastruktur gewähren zu müssen. Das sieht man bei der Bundesnetzagentur als Notwendigkeit, um den Wettbewerb zu fördern. Die Betreiber selbst bewerteten dies als Hindernis für einen zügigen Netzausbau, da die hohen Investitionen nicht so schnell wieder hereingeholt werden können, wie es unter vollständig eigener Regie möglich wäre.
Kein Widerspruch mehr!
Geklagt hatten aber auch Unternehmen, die bisher noch keine eigene Sende-Infrastruktur betreiben. Ihnen wiederum gingen die Auflagen an einigen Punkten nicht weit genug. Insbesondere die Verpflichtungen zur Vermietung von Kapazitäten wollten sie strenger gefasst sehen, damit auch neue Netzbetreiber eine Start-Chance bekommen oder reine Provider den Preisdruck hoch halten können.Das Gericht hat die Anträge nun geschlossen zurückgewiesen und klargestellt, dass die Regularien der Bundesnetzagentur zumindest nicht rechtswidrig sind. Angefochten kann diese Entscheidung nicht mehr werden. Damit steht nun endgültig fest, dass die Auktion am kommenden Dienstag, den 19. März, stattfinden kann.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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