Mit Freenet klagt jetzt auch die andere Seite gegen die 5G-Auktion
Ob die Versteigerung der Funklizenzen für die kommenden 5G-Netze wie geplant in einigen Tagen starten kann, wird immer unsicherer. Jetzt hat auch der Mobilfunk-Provider Freenet einen Eilantrag eingereicht und will die Vergaberichtlinien, die von der Bundesnetzagentur aufgestellt wurden, überprüfen lassen.
Bisher haben sich vor allem jene Unternehmen an die Gerichte gewandt, die selbst auch Lizenzen erwerben wollen. Also die bestehenden Netzbetreiber, denen die Verpflichtungen zum Netzausbau und zur Zugänglichkeit ihrer Infrastruktur durch andere Anbieter schlicht zu weit gehen. Bei Freenet geht es hingegen genau in die andere Richtung.
Wie das Unternehmen mit Sitz im norddeutschen Büdelsdorf mitteilte, sei die Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht worden. Freenet kommt nach der Lektüre der Regelungen zu dem Schluss, dass der Text eben auch in eine gänzlich andere Richtung ausgelegt werden kann, wie es die Netzbetreiber interpretieren. Der Provider befürchtet nämlich, dass man es als Anbieter ohne eigenes Netz wesentlich schwerer haben könnte, Produkte zu gestalten, die mit den Tarifen der 5G-Betreiber mithalten können.
Die Versteigerung der neuen Frequenzbereiche soll eigentlich am 19. März starten. Derzeit ist noch unklar, ob dieser Termin zu halten sein wird. Das hängt letztlich davon ab, ob die Gerichte dem Ansinnen der Kläger stattgeben, sodass ihre Beschwerden aufschiebende Wirkung haben müssen und nicht anders zu klären sind.
Wie das Unternehmen mit Sitz im norddeutschen Büdelsdorf mitteilte, sei die Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht worden. Freenet kommt nach der Lektüre der Regelungen zu dem Schluss, dass der Text eben auch in eine gänzlich andere Richtung ausgelegt werden kann, wie es die Netzbetreiber interpretieren. Der Provider befürchtet nämlich, dass man es als Anbieter ohne eigenes Netz wesentlich schwerer haben könnte, Produkte zu gestalten, die mit den Tarifen der 5G-Betreiber mithalten können.
Verschiebung noch unklar
Freenet mietet schon länger Kapazitäten bei den Netzbetreibern an und profitierte dabei vor allem von den Möglichkeiten, die entsprechende Verpflichtungen aus der Vergabe der 3G-Auktion mit sich gebracht hatten. Als die 4G-Frequenzen versteigert wurden, gab es hingegen keine entsprechenden Klauseln, so dass nur wenige Discounter Produkte mit 4G-Verbindungen anbieten können.Die Versteigerung der neuen Frequenzbereiche soll eigentlich am 19. März starten. Derzeit ist noch unklar, ob dieser Termin zu halten sein wird. Das hängt letztlich davon ab, ob die Gerichte dem Ansinnen der Kläger stattgeben, sodass ihre Beschwerden aufschiebende Wirkung haben müssen und nicht anders zu klären sind.
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