Hoffnung doch vergebens: EU-Urheberrecht wird sogar noch schlimmer
Aber eben auch die beiden höchst umstrittenen Artikel 11 und 13. Auch wenn es in diesen noch Veränderungen gab, hat sich im Grundsatz nur wenig getan. Beim Artikel 11, der das hierzulande bereits gescheiterte Leistungsschutzrecht für Presseverlage auf EU-Ebene einführen soll, kommt es härter als gedacht. Suchmaschinen und Nachrichten-Aggregatoren sollen Lizenzen bei den Verlagen erwerben müssen, wenn sie einen Link mit mehr als nur einem einzelnen Wort oder einer sehr kurzen Wortgruppe unterfüttern.
Hingegen dürfen weder die von Google bekannten Text-Anrisse (Snippets) oder auch Überschriften übernommen werden, um auf den Artikel einer Pressepublikation zu verlinken, ohne dass eine Lizenz dafür vorliegt. Und dies gilt nicht nur für große Services wie Google, sondern auch für kleine Firmen, nichtkommerzielle Angebote und selbst private Blogs.
Vorab Lizenzen für alles kaufen
Nicht weniger problematisch ist der Artikel 13 ausgestaltet, der aufgrund der Debatte um Upload-Filter bekannt wurde. Weiterhin werden Seitenbetreiber hier nun verpflichtet, mit entsprechenden technischen Verfahren dafür zu sorgen, dass Nutzer nicht unrechtmäßig Inhalte hochladen, bei denen keine entsprechenden Rechte vorliegen. Das ist aber eben praktisch nicht sauber umsetzbar. Denn die Entwicklung solcher Systeme ist extrem teuer und kann im Grunde nur von großen Konzernen gestemmt werden, was kleinere Anbieter noch stärker von diesen abhängig macht. Und die Systeme können auch nicht fehlerfrei arbeiten, weil sie die Feinheiten des Urheberrechts - wie etwa legale Zitate oder Parodien - überhaupt nicht abbilden können.Für große Fragezeichen dürfte hingegen der Passus sorgen, wonach Plattform-Betreiber auch verpflichtet werden sollen, um Vorfeld Lizenzen für alle geschützten Materialien zu erwerben, die von den Usern in Zukunft hochgeladen werden könnten. Immerhin wurde in den Artikel 13 noch eine Klausel eingeführt, die zumindest die kleinsten Angebote ausnimmt. Wenn die Firma, von der das Angebot betrieben wird, jünger als drei Jahre ist, weniger als 10 Millionen Euro Umsatz im Jahr macht und weniger als 5 Millionen Nutzer monatlich die Seite besuchen, gilt die Regelung nicht.
Seitens des Verhandlungsführers des EU-Parlaments Axel Voss (CDU) werde mit der nun zwischen Parlament, Kommission und Rat erreichten Einigung "das Wildwest im Internet" beendet. Andere sehen hingegen das Web, wie wir es heute kennen, in Gefahr. Julia Reda, Piraten-Abgeordnete und Vize-Chefin der Grünen-Fraktion, weist darauf hin, dass es noch möglich ist, die Novelle in dieser Form zu stoppen - entweder über die Mitgliedsstaaten im Rat oder eben über das Parlament, wo dann entweder die gesamte Richtlinie verhindert und auf Neustart gesetzt werden oder eben nur einzelne Artikel komplett gestrichen werden würden.
Siehe auch: Peinlich: Vater des neuen EU-Urheberrechts kennt eigenes Gesetz nicht
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Christian Kahle
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