EuGH: The Pirate Bay selbst ist bereits eine Urheberrechtsverletzung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein für Filesharing und Piraterie womöglich folgenschweres Urteil gefällt: Denn nach Ansicht der EU-Richter kann auch eine Plattform wie The Pirate Bay (TPB) bereits als Urheberrechtsverletzung gewertet werden.
Das bedeutet, dass Provider angewiesen werden können, Seiten wie The Pirate Bay zu blocken, auch wenn diese keine geschützten Inhalte selbst hosten. Die aktuelle Entscheidung geht auf das Jahr 2014 zurück. Die EU-Richter sollten endgültig entscheiden, ob die beiden niederländischen Provider Ziggo und XS4ALL von der Anti-Piraterie-Stiftung Brein rechtlich gezwungen werden können, TPB zu blocken.
Ursprünglich stellte ein Gericht in Den Haag fest, dass eine derartige Blockade u. a. ineffektiv wäre, Brein ging vor das Höchstgericht des Landes, das wiederum die EU anrief. Der Europäische Gerichtshof hat nun der Anti-Piraterie-Organisation Recht gegeben, demnach dürfe The Pirate Bay tatsächlich geblockt werden.
Laut den EU-Richtern ist es dabei The Pirate Bay klar, dass darüber auch oder vor allem illegale Inhalte angeboten werden, das gelegentliche Entfernen einiger "fehlerhafter" Torrents sei keine ausreichende Maßnahme, um Urheberrechtsverstöße zu unterbinden. Im Gegenteil: Die Betreiber erklären laut Urteil in Blogs und Foren explizit den Wunsch, urheberrechtlich geschütztes Material zugänglich machen zu wollen.
Die EU-Entscheidung ermöglicht eine Blockade von TPB nicht mit sofortiger Wirkung, das niederländische Höchstgericht muss das noch formal bestätigen, was laut TorrentFreak noch einige Monate benötigen dürfte.
Bei The Pirate Bay zeigte man sich davon unbeeindruckt und verwies auf den Umstand, dass Nutzer, die die Seite finden wollen, das auch tun werden, unter anderem über Proxies.
Ursprünglich stellte ein Gericht in Den Haag fest, dass eine derartige Blockade u. a. ineffektiv wäre, Brein ging vor das Höchstgericht des Landes, das wiederum die EU anrief. Der Europäische Gerichtshof hat nun der Anti-Piraterie-Organisation Recht gegeben, demnach dürfe The Pirate Bay tatsächlich geblockt werden.
"Öffentliche Wiedergabe"
Laut Pressemitteilung des EuGHs (PDF) könne eine Plattform wie TPB im rechtlichen Sinne als "öffentliche Wiedergabe" gesehen werden und kann daher selbst gegen das Urheberrecht verstoßen. Das Gericht ist sich dabei bewusst, dass die Dateien selbst von Nutzern online gestellt werden, allerdings spielen die Betreiber derartiger Plattformen eine essentielle Rolle bei der Zurverfügungstellung dieser Werke.Laut den EU-Richtern ist es dabei The Pirate Bay klar, dass darüber auch oder vor allem illegale Inhalte angeboten werden, das gelegentliche Entfernen einiger "fehlerhafter" Torrents sei keine ausreichende Maßnahme, um Urheberrechtsverstöße zu unterbinden. Im Gegenteil: Die Betreiber erklären laut Urteil in Blogs und Foren explizit den Wunsch, urheberrechtlich geschütztes Material zugänglich machen zu wollen.
Die EU-Entscheidung ermöglicht eine Blockade von TPB nicht mit sofortiger Wirkung, das niederländische Höchstgericht muss das noch formal bestätigen, was laut TorrentFreak noch einige Monate benötigen dürfte.
Bei The Pirate Bay zeigte man sich davon unbeeindruckt und verwies auf den Umstand, dass Nutzer, die die Seite finden wollen, das auch tun werden, unter anderem über Proxies.
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