EU-Urheberrecht: Auf einmal bekommt die Bundesregierung Angst
Welt hervorgeht.
Gegenüber Vertragspartnern, die Lizenzverträge über die Nutzung eines Werkes abgeschlossen haben, erhalten die Urheber nach den bisherigen Entwürfen ein Auskunftsrecht darüber, wie mit dem Werk verfahren wurde. Das bedeutet, dass Programmierer im Nachhinein detaillierte Informationen darüber verlangen können, inwieweit ihr Code in Anwendungen eingesetzt oder auch als Bestandteil größerer Software-Projekte an Dritte vermarktet wurde. Insbesondere wenn ein Unternehmen Bibliotheken weitergibt, kann allein schon diese Regelung zu einem ziemlich großen bürokratischen Akt heranwachsen.
Immerhin: Die Sache gilt nicht für fest angestellte Programmierer, die vorgegebene Aufträge abarbeiten. Wohl aber für Freiberufler. Und solche sind in nahezu allen größeren Software-Projekten zu finden. Auf einer Klausurtagung der Bundesregierung will man jetzt unbedingt Lösungsansätze finden, mit denen man diese Probleme aus der schon recht weit gediehenen Reform herausfiltern könnte.
Siehe auch: Schwarzer Tag: EU beschließt Upload-Filter und Leistungsschutzrecht
Denn in der Reform des Urheberrechts auf EU-Ebene wird nicht genauer unterschieden, ob das Ergebnis eines kreativen Prozesses nun ein Roman, ein Lied oder ein Computerprogramm ist. Die Urheber werden mit gleichen Rechten ausgestattet. Und das bedeutet unter anderem, dass Software-Entwickler selbst für kleine Stückchen selbstgeschriebener Codes eine weitgehende lebenslange Kontrolle bekommen, wie aus einem Bericht der Gegenüber Vertragspartnern, die Lizenzverträge über die Nutzung eines Werkes abgeschlossen haben, erhalten die Urheber nach den bisherigen Entwürfen ein Auskunftsrecht darüber, wie mit dem Werk verfahren wurde. Das bedeutet, dass Programmierer im Nachhinein detaillierte Informationen darüber verlangen können, inwieweit ihr Code in Anwendungen eingesetzt oder auch als Bestandteil größerer Software-Projekte an Dritte vermarktet wurde. Insbesondere wenn ein Unternehmen Bibliotheken weitergibt, kann allein schon diese Regelung zu einem ziemlich großen bürokratischen Akt heranwachsen.
Rückholung kann Apps sterben lassen
Wie Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) ausführte, geht es aber noch weiter: Es gibt nämlich auch einen so genannten Rückholanspruch. Dies ist durchaus sinnvoll, wenn ein Musiker beispielsweise verhindern will, dass ein Label die Nutzungsrechte an seiner Musik zu Zwecken freigeben will, die ihm widerstrebe - wie es bei Werbung der Fall sein kann. Bei Software ist das hingegen ein tiefergehendes Problem, da das Zurückziehen einer bestimmten Funktion beispielsweise ein komplettes Software-Produkt lahmlegen kann. Laut Braun sollen einige Software-Unternehmen bereits damit gedroht haben, ihre Entwicklungsabteilung aus Europa weg zu verlagern, wenn die neue rechtliche Regelung so kommt.Immerhin: Die Sache gilt nicht für fest angestellte Programmierer, die vorgegebene Aufträge abarbeiten. Wohl aber für Freiberufler. Und solche sind in nahezu allen größeren Software-Projekten zu finden. Auf einer Klausurtagung der Bundesregierung will man jetzt unbedingt Lösungsansätze finden, mit denen man diese Probleme aus der schon recht weit gediehenen Reform herausfiltern könnte.
Siehe auch: Schwarzer Tag: EU beschließt Upload-Filter und Leistungsschutzrecht
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