Ist Apples AppStore ein Monopol? - Prozess in höchster Instanz startet
Vor dem Obersten Gerichtshof in den USA beginnen heute die Verhandlungen über die Frage, ob Apples große iOS-Plattform auf einem illegalen Monopol basiert. Konkret geht es um den AppStore, der die einzige Möglichkeit darstellt, um zusätzliche Anwendungen auf ein iPhone zu bekommen. Weder Entwickler noch User kommen an dem Dienst vorbei.
In einer Sammelklage versuchen Verbraucher zu klären, ob diese Monopolstellung des AppStores dafür verantwortlich gemacht werden kann, dass die Anwender im Endeffekt zu hohe Preise zahlen. Wer eine einzelne iOS-Applikation über den Service kauft, zahlt zwar erst einmal ziemlich wenig, am Ende macht's aber die Masse. So setzte Apple im Jahr 2017 immerhin rund 11 Milliarden Dollar mit dem AppStore um.
Bisher war die Gruppe von Nutzern, die Apple hier in die Knie zwingen wollen, nicht sonderlich erfolgreich, wie aus einem Bericht von CBNC hervorgeht. In einer früheren Instanz wurde ihr Ansinnen bereits abgewiesen. Wie so oft, sind die vorhergehenden Entscheidungen in dem Prozess aber noch längst keine Garantie, dass es erneut so ausgehen wird - der Oberste Gerichtshof könnte durchaus auch zu einem ganz anderen Schluss kommen.
Die große Frage ist hier allerdings, welchen Effekt es haben könnte, wenn auch andere Betreiber einen ähnlichen Marktplatz auf der iOS-Plattform bereitstellen könnten und beispielsweise eine komplett freie Preisgestaltung ermöglichen würden. Damit wird sich das Gericht nun befassen - heute beginnen die entsprechenden Anhörungen. Wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann, ist aktuell noch nicht geklärt.
Bisher war die Gruppe von Nutzern, die Apple hier in die Knie zwingen wollen, nicht sonderlich erfolgreich, wie aus einem Bericht von CBNC hervorgeht. In einer früheren Instanz wurde ihr Ansinnen bereits abgewiesen. Wie so oft, sind die vorhergehenden Entscheidungen in dem Prozess aber noch längst keine Garantie, dass es erneut so ausgehen wird - der Oberste Gerichtshof könnte durchaus auch zu einem ganz anderen Schluss kommen.
Apple sieht sich nur als Dienstleister
Apples Anwälte haben aber auch hier beantragt, dass die Klage zurückgewiesen wird. Denn der Konzern verkaufe die Apps letztlich nicht selbst an die Nutzer, sondern betreibe lediglich einen Marktplatz, über den Entwickler und Käufer miteinander Geschäfte machen können. Und auch wenn Apple auf der Plattform bestimmte Stufen vorgibt, sei es letztlich doch die Entscheidung des Anbieters, welchen Preis er für seine App verlangen möchte.Die große Frage ist hier allerdings, welchen Effekt es haben könnte, wenn auch andere Betreiber einen ähnlichen Marktplatz auf der iOS-Plattform bereitstellen könnten und beispielsweise eine komplett freie Preisgestaltung ermöglichen würden. Damit wird sich das Gericht nun befassen - heute beginnen die entsprechenden Anhörungen. Wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann, ist aktuell noch nicht geklärt.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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