Kim Dotcom darf ausgeliefert werden, eine letzte Chance hat er noch
Die juristische Endlos-Saga rund um den Megaupload-Gründer und -Chef Kim Dotcom hat einen vorläufigen Höhepunkt erreicht, aus der Sicht des gebürtigen Deutschen kann man es aber auch als Tiefpunkt bezeichnen. Denn ein neuseeländisches Berufungsgericht hat geurteilt, dass der Internet-Unternehmer in die USA ausgeliefert werden darf.
Megaupload wurde Anfang 2012 von Behörden in den Vereinigten Staaten sowie Neuseeland geschlossen und der Betreiber Kim Dotcom verhaftet. Die juristische Auseinandersetzung ist aber auch mehr als sechs Jahre danach noch im vollen Gange, auch wenn die Möglichkeiten hier langsam ausgeschöpft sind.
Aktuell haben Dotcom und sein Verteidiger Ira Rothken eine signifikante Niederlage einstecken müssen. Denn das neuseeländische Berufungsgericht hat heute laut Reuters entschieden, dass ein Urteil aus dem Vorjahr aus einer Vorinstanz rechtens ist. Damit bestätigte das Court of Appeal, dass Dotcom in die USA ausgeliefert werden darf. Dieses stellte fest, dass ein "eindeutiger Prima-facie-Fall vorliegt, wonach der Berufungskläger konspiriert hat, mutwillig und in großem Ausmaß gegen Urheberrechte zu verstoßen und das zum kommerziellen Gewinn".
Eine letzte Möglichkeit bleibt dem gebürtigen Deutschen aber noch seine Auslieferung zu verhindern, nämlich der Gang vor das neuseeländische Höchstgericht. Rothken hat auch bereits angekündigt das Supreme Court anzurufen, man ist auch zuversichtlich, dass der Fall auch zugelassen wird.
Mehr zur juristischen Odyssee von Kim Dotcom:
Aktuell haben Dotcom und sein Verteidiger Ira Rothken eine signifikante Niederlage einstecken müssen. Denn das neuseeländische Berufungsgericht hat heute laut Reuters entschieden, dass ein Urteil aus dem Vorjahr aus einer Vorinstanz rechtens ist. Damit bestätigte das Court of Appeal, dass Dotcom in die USA ausgeliefert werden darf. Dieses stellte fest, dass ein "eindeutiger Prima-facie-Fall vorliegt, wonach der Berufungskläger konspiriert hat, mutwillig und in großem Ausmaß gegen Urheberrechte zu verstoßen und das zum kommerziellen Gewinn".
Letzte Station: Supreme Court
Die Anwälte von Dotcom haben in früheren Gerichtsanhörungen argumentiert, dass Urheberrechtsverstöße in Neuseeland kein strafrechtliches Vergehen seien und es auch nicht genügend Beweise gibt, dass Dotcom und seine Mitangeklagten ein Verbrechen begangen hätten.Eine letzte Möglichkeit bleibt dem gebürtigen Deutschen aber noch seine Auslieferung zu verhindern, nämlich der Gang vor das neuseeländische Höchstgericht. Rothken hat auch bereits angekündigt das Supreme Court anzurufen, man ist auch zuversichtlich, dass der Fall auch zugelassen wird.
Mehr zur juristischen Odyssee von Kim Dotcom:
- Frisch verheirateter Kim Dotcom verklagt Neuseeland auf Milliarden
- Fall Megaupload: Rückschlag für Kim Dotcom im Auslieferungsverfahren
- Polizei zahlt Kim Dotcom eine Entschädigung in sechsstelliger Höhe
- Dokumente: Kim Dotcom wurde wohl von der NSA illegal überwacht
- Kim Dotcom: High Court von Hongkong gibt Teile seiner Besitztümer frei
Thema:
Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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