Kim Dotcom erwägt ähnlichen Deal wie seine Mitstreiter - wenn er darf

Megaupload-Gründer Kim Dotcom kämpft seit mehr als einem Jahrzehnt gegen seine Auslieferung in die USA. Seine drei Mitstreiter haben diese bereits abwehren können, wenn auch auf unterschiedliche Weise. Dotcom will zwar weiterkämpfen, schließt aber einen Deal nicht mehr aus.
Kim DOTCOM, Kim Schmitz, Mega
MEGA
Der gebürtige Deutsche wurde Anfang 2011 auf seinem neuseeländischen Anwesen verhaftet und kämpft sich seither durch alle Instanzen und auf allen nur denkbaren Wegen gegen seine Auslieferung in die USA. Seine Mitstreiter und Mitangeklagten Finn Batato, Mattias Ortmann und Bram van der Kolk konnten diese verhindern, Batato aus gesundheitlichen Gründen, die beiden anderen dank eines Deals mit der neuseeländischen sowie US-amerikanischen Justiz.

Kim Dotcom gibt sich einerseits kämpferisch und will nach wie vor gegen diese Ungerechtigkeit vorgehen, andererseits lässt er sich die Hintertür offen, sich wie Ortmann und van der Kolk vor neuseeländischen Gerichten wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu verantworten.


Dotcom: "Sie werden mich belasten"

Dotcom rechnet aktuell damit, dass seine ehemaligen Weggefährten "Verantwortung zugeben" und gegen ihn aussagen werden (via TorrentFreak). Der Deal der beiden könnte den Fall Dotcoms signifikant verkomplizieren, vor allem deshalb, weil sie bisher geleugnet haben, dass Megaupload etwas Illegales war.

"Meine Mitangeklagten glauben nicht, dass sie Kriminelle oder Mitglieder einer organisierten kriminellen Gruppe sind, das haben sie wiederholt gesagt, und das ist die Wahrheit", so Dotcom auf Twitter. Ohnehin sei es laut des Hauptangeklagten sinnlos jetzt umzuschwenken: "Wir haben stundenlange Aufzeichnungen von Gesprächen mit ihnen, die jede Aussage gegen mich wertlos machen. Meine Mitangeklagten wissen von den Aufzeichnungen. Ich frage mich, ob sie das Justizministerium davon in Kenntnis gesetzt haben. Wahrscheinlich nicht."

Neues "Portal"

Gleichzeitig schließt der 48-Jährige nicht aus, dass seine Anwälte dem Beispiel von Ortmann und van der Kolk folgen könnten: "Mein Anwaltsteam könnte versuchen, meinen Fall auch vor einem neuseeländischen Gericht zu verhandeln, mit einer Jury aus Neuseeländern." Die Frage ist freilich, ob die Justiz des Inselstaats das mitmacht, er selbst ist jedenfalls nicht kategorisch abgeneigt, da das Vorgehen seiner Mitstreiter auch ihm ein "neues Portal eröffnet" habe.
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