Kim Dotcom darf an USA ausgeliefert werden - hat aber letzte Chance
Kim Dotcom kämpft seit mittlerweile vielen Jahren gegen seine Auslieferung in die USA, wo er sich wegen zahlreicher schwerwiegender Anklagen im Zusammenhang mit Megaupload verantworten muss. Aktuell muss der gebürtige Deutsche eine Schlappe einstecken.
Die Polizeiaktion gegen Megaupload liegt mittlerweile fast neun Jahre zurück und seither kämpft der als Kim Schmitz geborene Dotcom gemeinsam mit seinen Mitangeklagten vor neuseeländischen Gerichten gegen seine Auslieferung in die Vereinigten Staaten. Bisher konnte er sich erfolgreich wehren, Dotcom rechnete aber zuletzt im August bereits damit, dass er den Kampf früher oder später verlieren wird.
Und danach sieht es aktuell auch aus: Denn wie TorrentFreak berichtet, hat das Oberste Gericht in Neuseeland bekannt gegeben, dass Dotcom und die Mitangeklagten tatsächlich an die USA ausgeliefert werden dürfen. Damit bestätigt das Supreme Court mehrere Entscheidungen aus früheren Instanzen, wonach eine Auslieferung zulässig ist.
Dabei geht es um eine Entscheidung eines Bezirksgerichts aus dem Jahr 2015. Dotcoms Anwälte argumentieren, dass in dieser Instanz Verfahrensfehler gemacht wurden. Deren Überprüfung wurde den Angeklagten bisher verweigert, das Oberste Gericht räumte diese Option nun aber ein.
Das Supreme Court kam zur Ansicht, dass spätere Instanzen nicht das Recht hatten, die Überprüfung als Missbrauch des juristischen Prozesses zu bezeichnen. Damit wird die Angelegenheit noch eine Weile weitergehen, ob Dotcom und Co. einer Auslieferung entkommen können, ist aber unklar bis unwahrscheinlich.
Und danach sieht es aktuell auch aus: Denn wie TorrentFreak berichtet, hat das Oberste Gericht in Neuseeland bekannt gegeben, dass Dotcom und die Mitangeklagten tatsächlich an die USA ausgeliefert werden dürfen. Damit bestätigt das Supreme Court mehrere Entscheidungen aus früheren Instanzen, wonach eine Auslieferung zulässig ist.
Letzte Überprüfung möglich
Laut der höchsten Instanz Neuseelands dürfen die "Megaupload Four" in die USA ausgeliefert werden, damit sie dort wegen Vorwürfen der gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung vor Gericht gestellt werden können. Allerdings hat der Supreme Court dem angeklagten Quartett eine letzte Möglichkeit eingeräumt, so dürfen sie Einspruch gegen die Entscheidung einlegen, und zwar per richterlichem Prüfungsrecht.Dabei geht es um eine Entscheidung eines Bezirksgerichts aus dem Jahr 2015. Dotcoms Anwälte argumentieren, dass in dieser Instanz Verfahrensfehler gemacht wurden. Deren Überprüfung wurde den Angeklagten bisher verweigert, das Oberste Gericht räumte diese Option nun aber ein.
Das Supreme Court kam zur Ansicht, dass spätere Instanzen nicht das Recht hatten, die Überprüfung als Missbrauch des juristischen Prozesses zu bezeichnen. Damit wird die Angelegenheit noch eine Weile weitergehen, ob Dotcom und Co. einer Auslieferung entkommen können, ist aber unklar bis unwahrscheinlich.
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