Schufa in Gefahr: Geschäftsmodell steht der DSGVO entgegen
Vielen Verbrauchern dauerte das zu lange, wenn sie ihre Bonität für aktuelle Vertragsabschlüsse nachweisen sollten. Schneller ging die Sache dann mit einer Online-Auskunft - die aber natürlich nur gegen Bezahlung zu bekommen war. Wie nun aus einem Bericht der Tageszeitung Die Welt hervorgeht, dürfte das im direkten Widerspruch zu dem stehen, was die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt.
Behörde ist informiert
Denn im Artikel 15 der DSGVO heißt es im Bezug auf ein Auskunfts-Ersuchen: "Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt." Das heißt: Auch die Schufa muss den Datensatz online zugänglich machen oder beispielsweise per E-Mail zuschicken - und dies nicht erst in zwei Wochen sondern zeitnah und außerdem auch zumindest bei der ersten Anfrage kostenlos.Die Schufa behilft sich jetzt erst einmal mit einem formellen Kniff: Sie verweigert die Auskunft ihrerseits unter Berufung auf den Datenschutz, hieß es. Immerhin sei bei einer Online-Anfrage nicht feststellbar, ob es sich wirklich um die betroffene Person handelt. Allerdings hat die Firma bei ihrem "MeineSchufa"-Service auch ein Verfahren, das auch bei einer kostenlosen Auskunft problemlos einsetzbar wäre.
Daher ist man bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde in Hessen bereits hellhörig geworden. Eine Stellungnahme sei bereits angefordert worden. Es werde darüber hinaus auch grundsätzlich schon geprüft, inwiefern sich das Modell überhaupt noch aufrechterhalten lasse.
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