Karte & digital: Handel muss ab 2027 bargeldlose Zahlungen annehmen
Das Bundesfinanzministerium plant ein Ende für reine Barzahlungen. Ab 2027 sollen Geschäfte und Gastronomie verpflichtet werden, neben Bargeld auch digitale Bezahlwege wie Karte oder Smartphone zu akzeptieren. Das Ziel ist mehr Wahlfreiheit und weniger Steuer
Der geplante Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen mindestens ein europäisches, digitales Bezahlverfahren ohne zusätzliche Gebühren oder Mindestumsätze anbieten müssen. Die Wahl des konkreten Systems bleibt den Inhabern völlig überlassen. Das klassische Bargeld bleibt als gesetzliches Zahlungsmittel erhalten und muss weiterhin akzeptiert werden, sofern vorab keine abweichenden Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer getroffen wurden.
Aktuelle Zahlen der Bundesbank belegen einen kontinuierlichen Wandel im Zahlungsverhalten. Im vergangenen Jahr wurden bereits 55 Prozent aller Transaktionen bargeldlos abgewickelt. Die Girocard alias EC-Karte wurde dabei mit 26 Prozent am häufigsten genutzt. Das mobile Bezahlen per Smartwatch oder Telefon erreichte einen Anteil von zehn Prozent. Das bedeutet aber nicht, dass das Ende von Münzen und Scheinen naht: Viele Bürger greifen vor allem bei kleineren Beträgen weiterhin gerne auf Bargeld zurück.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt das Vorhaben hingegen ausdrücklich, da es die Autonomie der Käufer stärke und Wartezeiten an den Kassen reduziere. Die genauen Eckpunkte des Gesetzes werden derzeit noch zwischen den zuständigen Ministerien abgestimmt. Ein finaler Beschluss im Kabinett wird für Ende dieses Jahres angestrebt, bevor der Bundestag im Anschluss abschließend über den Entwurf entscheidet.
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Siehe auch:
Pflicht zur digitalen Zahlung
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil plant ein Gesetz, das den Einzelhandel und die Gastronomie in Deutschland ab dem Jahr 2027 zur Annahme digitaler Zahlungsmittel verpflichtet. Kunden sollen künftig überall die freie Wahl haben, ob sie ihre Rechnung mit Geldscheinen, Bankkarte oder dem Smartphone begleichen. Reine Barzahlungen in gewerblichen Betrieben sollen damit bald der Vergangenheit angehören. Das Vorhaben soll den Alltag der Verbraucher vereinfachen und an europäische Standards anpassen.Der geplante Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen mindestens ein europäisches, digitales Bezahlverfahren ohne zusätzliche Gebühren oder Mindestumsätze anbieten müssen. Die Wahl des konkreten Systems bleibt den Inhabern völlig überlassen. Das klassische Bargeld bleibt als gesetzliches Zahlungsmittel erhalten und muss weiterhin akzeptiert werden, sofern vorab keine abweichenden Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer getroffen wurden.
Kampf gegen Finanzkriminalität
Wie die FAZ berichtet, begründet das Ministerium das Vorhaben auch mit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Digitale Transaktionen werden lückenlos dokumentiert, was illegale Zahlungsaktivitäten effektiv erschwere. Ausnahmen von der neuen Regelung sind lediglich für nichtkommerzielle Akteure wie Amateursportvereine, Schulfeste oder private Flohmärkte vorgesehen. Für jene Gruppen wäre der technische Aufwand unverhältnismäßig hoch.Aktuelle Zahlen der Bundesbank belegen einen kontinuierlichen Wandel im Zahlungsverhalten. Im vergangenen Jahr wurden bereits 55 Prozent aller Transaktionen bargeldlos abgewickelt. Die Girocard alias EC-Karte wurde dabei mit 26 Prozent am häufigsten genutzt. Das mobile Bezahlen per Smartwatch oder Telefon erreichte einen Anteil von zehn Prozent. Das bedeutet aber nicht, dass das Ende von Münzen und Scheinen naht: Viele Bürger greifen vor allem bei kleineren Beträgen weiterhin gerne auf Bargeld zurück.
Kritik aus dem Einzelhandel
Wirtschaftliche Interessenverbände äußern jedoch Bedenken gegenüber den Plänen der Regierung. Der Handelsverband Deutschland warnt vor zusätzlicher Bürokratie für kleine Betriebe. Zudem fordert der Verband, anfallende Transaktionsgebühren direkt an die Kundschaft weitergeben zu dürfen. Auch Vertreter der Gastronomie verlangen staatliche finanzielle Unterstützung, da die Anschaffung und Wartung von modernen Lesegeräten eine spürbare Belastung für Inhaber darstelle.Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt das Vorhaben hingegen ausdrücklich, da es die Autonomie der Käufer stärke und Wartezeiten an den Kassen reduziere. Die genauen Eckpunkte des Gesetzes werden derzeit noch zwischen den zuständigen Ministerien abgestimmt. Ein finaler Beschluss im Kabinett wird für Ende dieses Jahres angestrebt, bevor der Bundestag im Anschluss abschließend über den Entwurf entscheidet.
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Zusammenfassung
- Ab dem Jahr 2027 soll in Deutschland eine Pflicht für digitale Zahlungen gelten
- Gewerbliche Betriebe müssen mindestens ein digitales Bezahlverfahren anbieten
- Das Bargeld bleibt weiterhin als gesetzliches Zahlungsmittel erhalten
- Die Maßnahme soll auch zur Bekämpfung von Finanzkriminalität beitragen
- Ausnahmen sind für nichtkommerzielle Akteure wie Schulfeste vorgesehen
- Der Handelsverband Deutschland warnt vor zusätzlicher Bürokratie für Betriebe
Siehe auch:
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