DSGVO-Aufträge bleiben aus: Abmahn-Anwälte erfinden Mandanten

Das zeigt unter anderem der Fall eines Unternehmens, das Tischler im Rahmen von Zeitarbeits-Modellen vermittelt. Angeblich sind durch die Firma Anwälte damit beauftragt worden, dagegen vorzugehen, dass Konkurrenten sich unter Missachtung der neuen Datenschutz-Regelungen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Die Sache muss einen solchen Umfang angenommen haben, dass das Unternehmen einen entsprechenden Hinweis über seine gesamte Webseite legt.
"Täglich bekommen wir Anrufe und Nachrichten über Abmahnungen", schildert das Unternehmen. "Wir haben dies nie in Auftrag gegeben. Die Kanzlei ist auch nicht im Besitz einer Vollmacht und wir haben auch noch nie mit ihr gearbeitet." Man bittet daher um Verständnis, dass man in der Sache überhaupt nichts weiter machen kann und sicherte zu, dass niemand etwas von der Tischler-Vermittlung zu befürchten habe.
Ohne Mandat keine Abmahnung
Der Hintergrund dessen ist, dass Anwälte nicht von sich aus aktiv werden können, sondern nur im Auftrag eines Mandanten. Schon vor dem Inkrafttreten der DSGVO wurde daher vermutet, dass es kaum zu einer großen Welle an Abmahnungen kommen wird. Zwar sind die neuen Regelungen relativ schwammig und kaum jemand ist sich komplett sicher, ob er alle geforderten Maßnahmen richtig umgesetzt hat - die Gefahr einer Abmahnung ist trotzdem relativ gering, da auch ein möglicherweise klagewilliger Konkurrent nicht sicher sein kann, ob seine Interpretation der Rechtslage korrekt ist. Wenn es schief geht, muss letztlich möglicherweise der Auftraggeber der Abmahnung die gesamten Kosten tragen.Angesichts des aktuellen Falles ist es ratsam, falls doch eine Abmahnung eintrudelt, erst einmal das Mandat der jeweiligen Anwälte zu prüfen. Stellt sich beispielsweise durch eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Wettbewerber heraus, dass dieser überhaupt nichts von beauftragten Anwälten weiß, kann man sich womöglich sogar die Ausgaben für eigene juristische Hilfe sparen.
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