Ob VPN oder Bitcoin: Anonymität vor der Polizei zu wahren ist schwer
Die anonyme Nutzung des Webs ist auch beim Rückgriff auf entsprechende Tools eine höchst relative Angelegenheit. Insbesondere, wenn man sich so sicher fühlt, dass man mit Straftaten unentdeckt durchkommen will, machen einem die Behörden schnell mal einen Strich durch die Rechnung.
Das zeigen zwei aktuelle Fälle, bei denen US-Behörden erfolgreich entsprechende Nutzer enttarnt haben. So hat sich beispielsweise ein User darauf verlassen, dass er nicht zurückverfolgt werden kann, wenn er über einen VPN-Tunnel online ist. Als man allerdings seitens des FBI nach der Person suchte, die einer Frau auf ziemlich unangenehme Weise nachstellte, erwies sich das Anonymisierungs-Verfahren als nicht sonderlich sicher.
Der fragliche Nutzer hatte sich unter anderem in den Rechner der Frau gehackt und Auszüge aus ihrem elektronischen Tagebuch ins Netz gestellt. Weiterhin publizierte er pornographische Fotomontagen und vereinbarte auf einschlägigen Sex-Portalen im Namen der Frau Treffen mit fremden Männern. Als Ermittler des FBI mit diesen Vorwürfen beim VPN-Provider vorstellig wurden, rückte dieser verschiedene Logs heraus, die er laut den eigenen Privatsphäre-Klauseln gar nicht hätte haben dürfen. Die hier enthaltenen Informationen führten die Polizisten schließlich zu einem Mitbewohner der betroffenen Frau, der sich nun vor Gericht verantworten muss.
Wie die Ermittler der U.S. Drug Enforcement Administration (DEA) hier hinter die Identität kamen, wurde nicht näher beschrieben. Allerdings sind Bitcoins nur sehr bedingt anonym. Das Kernproblem besteht darin, dass sich stets sämtliche Transaktionen nachvollziehen lassen. Daher ist es ziemlich schwer, das elektronische Geld zu waschen und man läuft spätestens dann Gefahr, enttarnt zu werden, wenn man sich selbst etwas für die eingenommenen Beträge kaufen oder diese in echtes Geld umtauschen will.
Der fragliche Nutzer hatte sich unter anderem in den Rechner der Frau gehackt und Auszüge aus ihrem elektronischen Tagebuch ins Netz gestellt. Weiterhin publizierte er pornographische Fotomontagen und vereinbarte auf einschlägigen Sex-Portalen im Namen der Frau Treffen mit fremden Männern. Als Ermittler des FBI mit diesen Vorwürfen beim VPN-Provider vorstellig wurden, rückte dieser verschiedene Logs heraus, die er laut den eigenen Privatsphäre-Klauseln gar nicht hätte haben dürfen. Die hier enthaltenen Informationen führten die Polizisten schließlich zu einem Mitbewohner der betroffenen Frau, der sich nun vor Gericht verantworten muss.
Dealer stolpert über Bitcoin
In einem weiteren Fall wähnte sich ein Drogen-Dealer in Sicherheit, wenn er finanzielle Transaktionen über Bitcoin abwickelte. Auf einem Marktplatz im so genannten Dark Web offerierte er verschiedene Substanzen und ließ sich in der Kryptowährung bezahlen. Der französische Staatsbürger dürfte entsprechend überrascht gewesen sein, als er bei der Einreise in die USA am Flughafen von Atlanta festgesetzt wurde.Wie die Ermittler der U.S. Drug Enforcement Administration (DEA) hier hinter die Identität kamen, wurde nicht näher beschrieben. Allerdings sind Bitcoins nur sehr bedingt anonym. Das Kernproblem besteht darin, dass sich stets sämtliche Transaktionen nachvollziehen lassen. Daher ist es ziemlich schwer, das elektronische Geld zu waschen und man läuft spätestens dann Gefahr, enttarnt zu werden, wenn man sich selbst etwas für die eingenommenen Beträge kaufen oder diese in echtes Geld umtauschen will.
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