Media Markt wegen Smartphone-Sicherheitslücken angeklagt
Sicherheit: Android und iOS im Vergleich
Die hinter der Klage stehende Verbraucherzentrale sieht in der Angelegenheit einen Präzedenzfall von allgemeinem Interesse. Bei dem darin aufgeführten Smartphone handelt es sich um das Modell Cygnus T6 der Marke Mobistel, auf dem die bereits 2013 eingeführte Android-Version KitKat (4.4-4.4.4) installiert war. Diese gilt mittlerweile als stark veraltet und zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden auf den Smartphones 15 gravierende Sicherheitslücken. Durch diese könnten Angreifer die Geräte leicht komplett übernehmen. Der Media Markt habe es aber vermieden auf die potentiellen Risiken hinzuweisen.
BSI informierte Hersteller
Als das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die gefährlichen Hintertüren im September 2016 bemerkte, kontaktierte es den Hersteller, welcher die Warnungen allerdings ignorierte. Der vom BSI ebenfalls informierte Verbraucherschutz hat sich jetzt zur Klage gegen den Kölner Media Markt entschieden um die Kunden in der Zukunft vor ähnlichen Fällen zu schützen.Keine Klage gegen Mobistel oder Google
Die für den Fall zuständige Expertin der Verbraucherzentrale Christine Steffen erklärte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, warum sich die Klage gegen Media Markt und nicht etwa den Hersteller Mobistel oder Google als Android-Entwickler richtet. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist der Elektronikhändler als unmittelbarer Vertragspartner für den Endanwender relevant, so Steffen gegenüber dem Blatt. Der Verbraucherzentrale ginge es auch nicht darum den Verkauf solcher Geräte zu verbieten, vielmehr sollten Endkunden in die Lage versetzt werden, beim Kauf von Smartphones eine informierte Entscheidung treffen zu können.Der Zivilprozess wird am Landgericht Köln als "inter partes" geführt. Als Beklagter gilt demnach nur die konkrete Media-Markt-Filiale und nicht die ganze Handelskette. Die Verbraucherzentrale zielt aber auf eine Signalwirkung ab, sollte ein Urteil gegen den Media Markt gefällt werden. Durch einen solchen Präzedenzfall würden andere Händler vielleicht davon abgehalten, hochgradig unsichere Geräte zu vertreiben.
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