Illegales Filesharing nach BGH-Urteil noch leichter verfolgbar
Der illegale Tausch von Musik, Filmen und Software über Tauschbörsen wird in Deutschland bereits rigoros verfolgt. Bei über die IP-Adresse nachweisbaren Verstößen müssen die Netzbetreiber die Nutzerdaten herausgeben, wenn eine Richtergenehmigung vorliegt. Ein neues BGH-Urteil erweitert jetzt den Wirkungsbereich solcher Richtergenehmigungen.
In einem am Donnerstag behandelten Fall ging es um die Nutzerdaten einer Kundin von 1&1, die über eine Tauschbörse das Computerspiel "Dead Island" geteilt haben soll. Nach der Identifikation der IP-Adresse hatte ein Richter die Forderung auf Herausgabe der Nutzerdaten vom Netzbetreiber genehmigt. Dieser war allerdings die Deutsche Telekom, von welcher 1&1 die Netzinfrastruktur als Wiederverkäufer nutzt. 1&1 hatte zwar auf Nachfrage der Telekom die Nutzerdaten der Frau herausgegeben. Diese waren als Beweismittel in vorherigen Instanzen jedoch nicht anerkannt worden, da die Richtergenehmigung sich auf die Telekom als Netzbetreiber bezogen hatte.
Das BGH-Urteil könnte für viele Softwarepiraten, die sich bislang hinter Netzkunden der Deutschen Telekom verstecken konnten, teuer werden. Eine einmalig ausgestellte Richtergenehmigung ist demnach automatisch auch für diese gültig. Bislang musste in solchen Fällen eine weitere Richtergenehmigung beantragt werden. Mit dem Urteil sorgen die BGH-Richter nicht nur für Gleichheit vor dem Recht für alle Softwarepiraten, sondern auch für eine Entlastung der zuständigen Gerichte. Diese sind aufgrund der systematischen Suche nach Rechtsverstößen durch Abmahnkanzleien und Lizenzinhaber bereits mehr als ausgelastet. Für aktive Filesharer auf BitTorrent und anderen Plattformen hat sich das Risiko erwischt und belangt zu werden, mit dem BGH-Urteil jedenfalls deutlich erhöht.
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Richtergenehmigungen auch für Telekom-Netzkunden gültig
Laut BGH-Urteil sind die von 1&1 geteilten Nutzerdaten aber als Beweismittel zulässig, da es sich dabei nicht um Internet-Verkehrsdaten wie IP-Adresse, Tag und Uhrzeit handelte, sondern um Bestandsdaten. Diese hätten aber auch ohne ein zusätzliches Gestattungsverfahren mitgeteilt werden können. Nach dem BGH-Urteil muss der Fall jetzt neu verhandelt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Beklagte schließlich rechtskräftig verurteilt wird, da die Beweismittel ja bereits vorliegen und jetzt auch verwertet werden dürfen.Das BGH-Urteil könnte für viele Softwarepiraten, die sich bislang hinter Netzkunden der Deutschen Telekom verstecken konnten, teuer werden. Eine einmalig ausgestellte Richtergenehmigung ist demnach automatisch auch für diese gültig. Bislang musste in solchen Fällen eine weitere Richtergenehmigung beantragt werden. Mit dem Urteil sorgen die BGH-Richter nicht nur für Gleichheit vor dem Recht für alle Softwarepiraten, sondern auch für eine Entlastung der zuständigen Gerichte. Diese sind aufgrund der systematischen Suche nach Rechtsverstößen durch Abmahnkanzleien und Lizenzinhaber bereits mehr als ausgelastet. Für aktive Filesharer auf BitTorrent und anderen Plattformen hat sich das Risiko erwischt und belangt zu werden, mit dem BGH-Urteil jedenfalls deutlich erhöht.
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