Stichtag 1.7.: Erster ISP kippt Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung
In wenigen Tagen beginnt eigentlich die gesetzliche Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung. Einem kleinen Provider ist es aber nun erfolgreich gelungen, dies gerichtlich anzufechten - was anderen Zugangsanbietern ebenfalls entsprechende Spielräume ermöglichen dürfte.
Das Münchener Unternehmen Spacenet hatte mit einem Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster Erfolg. Die dortigen Richter kamen zu der Einschätzung, dass die Verpflichtung zur Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten aller Nutzer schlicht nicht mit dem übergeordneten Recht der Europäischen Union zu vereinbaren ist.
Spacenet hatte in einem ersten Schritt versucht, mit einer einstweiligen Anordnung durch das Verwaltungsgericht Köln von der Datenspeicherung befreit zu werden. Dem Antrag hatte das Gericht aber nicht stattgegeben. Beim Oberverwaltungsgericht hatte man allerdings mehr Glück.
Beim Oberverwaltungsgericht wurde nun klargemacht, dass erst einmal nicht investiert werden muss. Das hängt auch damit zusammen, dass die Richter dem Unternehmen ziemlich hohe Chancen einräumen, in der Hauptverhandlung erfolgreich zu sein. Denn das EU-Recht untersage eine generelle Pflicht zur Datenspeicherung bei allen Bürgern, sondern schränkt diese auf Personen ein, die zumindest in irgendeinem Zusammenhang zu laufenden Ermittlungen stehen. Gegen die Neufassung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung auf Bundesebene wird es auch Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht geben.
Spacenet hatte in einem ersten Schritt versucht, mit einer einstweiligen Anordnung durch das Verwaltungsgericht Köln von der Datenspeicherung befreit zu werden. Dem Antrag hatte das Gericht aber nicht stattgegeben. Beim Oberverwaltungsgericht hatte man allerdings mehr Glück.
VDS kippt sehr wahrscheinlich
Grundlegend muss die ganze Auseinandersetzung natürlich noch in der Hauptverhandlung geklärt werden. Vorab ging es nun aber erst einmal darum, ob das Unternehmen die Vorratsdatenspeicherung bis dahin schonmal umsetzen muss oder ob die Klage aufschiebende Wirkung hat. Immerhin geht es hier um hohe Ausgaben für zusätzliche Infrastruktur, die durch die Speicherpflicht notwendig werden und am Ende vielleicht umsonst sind.Beim Oberverwaltungsgericht wurde nun klargemacht, dass erst einmal nicht investiert werden muss. Das hängt auch damit zusammen, dass die Richter dem Unternehmen ziemlich hohe Chancen einräumen, in der Hauptverhandlung erfolgreich zu sein. Denn das EU-Recht untersage eine generelle Pflicht zur Datenspeicherung bei allen Bürgern, sondern schränkt diese auf Personen ein, die zumindest in irgendeinem Zusammenhang zu laufenden Ermittlungen stehen. Gegen die Neufassung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung auf Bundesebene wird es auch Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht geben.
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Christian Kahle
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