Unklare Lage zur Vorratsdatenspeicherung bringt in der Praxis Chaos
Westfalen-Blatts die Ermittlungen betreut, nachdem ein 53-Jähriger seine Nachbarin und deren Sohn getötet hatte. Die Ermittler suchten anschließend nach dem geflohenen Verdächtigen und wollten unter anderem die Standort-Daten zum Mobiltelefon wissen - was ihnen allerdings verwehrt blieb.
"Vodafone hat sich damals geweigert, uns die Handy-Standortdaten dieses Doppelmörders zu geben", platzte es noch während der Gerichtsverhandlung aus dem Staatsanwalt heraus. "Bei denen sollte man keinen Vertrag abschließen!" Besonders erbost zeigte er sich darüber, dass Vodafone nicht einmal nach Vorlage eines entsprechenden Beschlusses des Amtsgerichts Detmold die Standort-Daten erheben und übermitteln wollte.
Für den Staatsanwalt stellt sich die Sache aber trotzdem so dar, dass die Weigerung der Netzbetreiber die Fahndung erschwert und verzögert habe. Zumal die Firmen per Gesetz zur Speicherung verpflichtet seien. Daher will er die Firmen wegen Strafvereitelung belangen. Dem sehen die Provider aber recht gelassen entgegen.
Denn zwar sei tatsächlich das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten, doch wird dieses noch immer auf verschiedenen Ebenen angegriffen. Insbesondere sind längst auf EU-Ebene Urteile gefallen, wonach die zugrundeliegende EU-Richtlinie hinfällig ist, da sie gegen Grundrechte verstößt. Die Telekommunikations-Unternehmen berufen sich daher auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom letzten Sommer, wonach sie nicht viel Geld investieren müssten, um ein offensichtlich grundrechtswidriges Gesetz umzusetzen. Zumal sie hier andersherum Gefahr liefen, sich wegen der Herausgabe der fraglichen Daten strafbar zu machen.
Alles dreht sich dabei um zwei Mordfälle, in denen die Verdächtigen nach der Tat erst einmal geflohen sind. Oberstaatsanwalt Christopher Imig hat dabei laut einem Bericht des
"Vodafone hat sich damals geweigert, uns die Handy-Standortdaten dieses Doppelmörders zu geben", platzte es noch während der Gerichtsverhandlung aus dem Staatsanwalt heraus. "Bei denen sollte man keinen Vertrag abschließen!" Besonders erbost zeigte er sich darüber, dass Vodafone nicht einmal nach Vorlage eines entsprechenden Beschlusses des Amtsgerichts Detmold die Standort-Daten erheben und übermitteln wollte.
Auch die Telekom gehorcht nicht
In einem zweiten Mordfall wollte man vergleichbare Daten von der Telekom haben. Doch auch hier biss Imig auf Granit. Erst als Polizisten mit einem Durchsuchungsbeschluss in der Regionalstelle auftauchten, habe das Unternehmen die Informationen unter Protest herausgegeben. Die beiden flüchtigen Verdächtigen stellten sich letztlich aber von sich aus und die Daten wurden in beiden Fällen gar nicht benötigt.Für den Staatsanwalt stellt sich die Sache aber trotzdem so dar, dass die Weigerung der Netzbetreiber die Fahndung erschwert und verzögert habe. Zumal die Firmen per Gesetz zur Speicherung verpflichtet seien. Daher will er die Firmen wegen Strafvereitelung belangen. Dem sehen die Provider aber recht gelassen entgegen.
Denn zwar sei tatsächlich das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten, doch wird dieses noch immer auf verschiedenen Ebenen angegriffen. Insbesondere sind längst auf EU-Ebene Urteile gefallen, wonach die zugrundeliegende EU-Richtlinie hinfällig ist, da sie gegen Grundrechte verstößt. Die Telekommunikations-Unternehmen berufen sich daher auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom letzten Sommer, wonach sie nicht viel Geld investieren müssten, um ein offensichtlich grundrechtswidriges Gesetz umzusetzen. Zumal sie hier andersherum Gefahr liefen, sich wegen der Herausgabe der fraglichen Daten strafbar zu machen.
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