Bundesnetzagentur wird Vorratsdatenspeicherung nicht durchsetzen
Die Bundesnetzagentur war dafür zuständig, dass dies auch umgesetzt wird und sollte Verstöße gegen die Speicherpflichten mit Bußgeldern ahnden können. Davon werde man laut der heutigen Mitteilung aber keinen Gebrauch machen, wenn Provider darauf verzichten, die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen.
Urteil mit Strahlkraft
Damit reagiert die Behörde auf ein Urteil zugunsten des kleinen Anbieters Spacenet. Dieser hatte eine Eilverfügung gegen die Bundesnetzagentur erwirkt, um von der Speicherpflicht befreit zu werden. Die schriftliche Entscheidung der Richter war ziemlich ausführlich gehalten und bestätigte das Unternehmen in seiner Ansicht, dass das neue Gesetz gegen die übergeordnete Rechtssprechung auf europäischer Ebene verstößt. In der Folge hätte nun jeder andere Provider unter Berufung auf dieses Urteil ebenfalls schnell eine entsprechende Verfügung erwirken können.Insofern sorgt die nun veröffentlichte Entscheidung der Bundesnetzagentur dafür, dass nicht zahlreiche Gerichte und Rechtsabteilungen im ganzen Land damit beschäftigt sind, bis zum Monatswechsel noch hektische Aktivität zu entfalten. Ein klarer Rückschlag ist dies für die zuständigen Politiker der Union und der SPD, die das Überwachungsinstrument unbedingt wieder auf den Weg bringen wollten und damit nun im beginnenden Wahlkampf scheitern.
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Christian Kahle
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