Europäischer Gerichtshof kippt pauschale Vorratsdatenspeicherung
Der Europäische Gerichtshof hat einer pauschalen Vorratsdatenspeicherung durch die Regierungen diverser EU-Länder eine Absage erteilt. Die uneingeschränkte Erfassung von Verbindungs- und anderen Daten ist nach Ansicht der Richter nicht zulässig.
Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem heute veröffentlichten Urteil entschied, dürfen Internet- und Telefon-Verbindungsdaten nicht einfach flächendeckend und pauschal gespeichert werden. Ausnahmen sind zwar möglich, sollen aber auf spezielle Bereiche wie die schwere Kriminalität oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit beschränkt bleiben, so die Luxemburger Richter.
Für viele andere EU-Staaten hat die neue Entscheidung aber Bedeutung, schließlich waren es Gerichte aus Belgien, Frankreich und Großbritannien, die ein Urteil der höchsten EU-Richter gefordert hatten. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob die Behörden der Länder die Vorratsdatenspeicherung etwa für Terrorbekämpfung nutzen können.
Eigentlich hatte der Europäische Gerichtshof schon 2016 festgestellt, dass eine Speicherung von Verbindungsdaten ohne Verdacht und Unterscheidung ihrer Gründe nicht mit den rechtlichen Rahmenbedingungen in Europa konform geht. Schon seit Jahren versuchen die Behörden verschiedener Länder jedoch Wege zu finden, genau dies in die Tat umzusetzen, um ihre Strafermittlungsbehörden im Internet-Zeitalter mit neuen Werkzeugen auszurüsten.
Problematisch ist bei der Vorratdatenspeicherung vor allem, da sie ohne Unterscheidung und Anlass auf die gesamte Bevölkerung angewendet werden soll. Durch Verschlüsselung und andere Maßnahmen können Kriminelle und Terroristen ihre Kommunikation über das Internet aber ohnehin so gestalten, dass die Behörden keine Überwachungs- und Ermittlungsmöglichkeiten mehr haben. Bei der Vorratsdatenspeicherung würden unterdessen auch die Verbindungsdaten ganz normaler Bürger gesammelt.
Siehe auch: Vorratsdatenspeicherung & mehr: BKA will rechten Terror bekämpfen
Vorratsdatenspeicherung hierzulande ohnehin auf Eis
In Deutschland spielt die neue Entscheidung des EuGH zunächst keine wirkliche Rolle, da die Vorratsspeicherung aufgrund eines früheren Urteils ohnehin vorerst auf Eis liegt. Zu dem Thema läuft seit längerem ein weiteres Verfahren, in dem die Entscheidung noch aussteht.Für viele andere EU-Staaten hat die neue Entscheidung aber Bedeutung, schließlich waren es Gerichte aus Belgien, Frankreich und Großbritannien, die ein Urteil der höchsten EU-Richter gefordert hatten. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob die Behörden der Länder die Vorratsdatenspeicherung etwa für Terrorbekämpfung nutzen können.
Eigentlich hatte der Europäische Gerichtshof schon 2016 festgestellt, dass eine Speicherung von Verbindungsdaten ohne Verdacht und Unterscheidung ihrer Gründe nicht mit den rechtlichen Rahmenbedingungen in Europa konform geht. Schon seit Jahren versuchen die Behörden verschiedener Länder jedoch Wege zu finden, genau dies in die Tat umzusetzen, um ihre Strafermittlungsbehörden im Internet-Zeitalter mit neuen Werkzeugen auszurüsten.
Problematisch ist bei der Vorratdatenspeicherung vor allem, da sie ohne Unterscheidung und Anlass auf die gesamte Bevölkerung angewendet werden soll. Durch Verschlüsselung und andere Maßnahmen können Kriminelle und Terroristen ihre Kommunikation über das Internet aber ohnehin so gestalten, dass die Behörden keine Überwachungs- und Ermittlungsmöglichkeiten mehr haben. Bei der Vorratsdatenspeicherung würden unterdessen auch die Verbindungsdaten ganz normaler Bürger gesammelt.
Siehe auch: Vorratsdatenspeicherung & mehr: BKA will rechten Terror bekämpfen
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