Dancing Baby: Musikindustrie darf nicht pauschal Videos löschen
Im Prozess um das so genannte "Dancing Baby"-Video deutet sich eine Entscheidung an, die die Musikindustrie in ihre Grenzen verweisen könnte. Einiges deutet darauf hin, dass die Rechteinhaber verpflichtet werden, die Grundsätze des Fair Use zukünftig einzuhalten statt pauschal Inhalte auf YouTube löschen zu lassen.
Die Auseinandersetzung geht auf das Jahr 2007 zurück. Damals lud die Nutzerin Stephanie Lenz ein 29 Sekunden langes Video bei YouTube hoch, in dem ihr kleines Kind zu sehen ist. Dieses tanzte, während im Hintergrund der Song "Let's Go Crazy" von Prince lief. Der Musik-Publisher Universal Music Group, bei dem die Rechte an dem Titel liegen, sorgte letztlich für eine Löschung des Clips.
Lenz zog daraufhin gegen den Musikkonzern vor Gericht und erhielt dafür Unterstützung von der Bürgerrechts-Organisation Electronic Frontier Foundation (EFF). Sie berief sich auf die im US-Urheberrecht festgeschriebenen Fair Use-Prinzipien, nach denen auch geschütztes Material unter bestimmten Bedingungen ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet werden darf.
Das zuständige Bundesberufungsgericht, bei dem die Sache zuletzt lag, verweist den Fall zwar erst einmal wieder an eine vorhergehende Instanz - gab dabei aber eine grundsätzliche Richtung vor, die zum Vorteil der Nutzer gereicht. Demnach ist es rechtlich nicht zulässig, dass die automatisierten Systeme der Rechteinhaber einfach dafür sorgen, dass bei kleinsten Hinweisen auf das Vorkommen geschützter Musik Lösch-Anforderungen verschickt werden.
Vielmehr sei erst einmal zu prüfen, ob das fragliche Video nicht vielleicht doch eher unter die Fair Use-Regeln fällt. Wird dies nicht getan, kann es sogar sein, dass der Nutzer Schadensersatzforderungen gegenüber dem jeweiligen Musikunternehmen geltend machen kann. Ein Geschworenengericht muss nun konkret bewerten, ob auch das Dancing Baby-Video nach diesen Maßstäben zu behandeln ist.
Lenz zog daraufhin gegen den Musikkonzern vor Gericht und erhielt dafür Unterstützung von der Bürgerrechts-Organisation Electronic Frontier Foundation (EFF). Sie berief sich auf die im US-Urheberrecht festgeschriebenen Fair Use-Prinzipien, nach denen auch geschütztes Material unter bestimmten Bedingungen ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet werden darf.
EFF will Präzendenzurteil
Im vorliegenden Fall geht es immerhin nicht darum, dass ein unbefugter Nutzer den Titel zum eigenen Nutzern verbreitet. Der Song selbst ist in dem Video lediglich Beiwerk. Seitens der EFF war man gewillt, die Sache notfalls durch alle Instanzen auszufechten, um eine Praxis zu beenden, nach der selbst dann großzügig zur Löschung geschritten wird, wenn urheberrechtlich geschütztes Material lediglich zufällig im Hintergrund zu hören ist.Das zuständige Bundesberufungsgericht, bei dem die Sache zuletzt lag, verweist den Fall zwar erst einmal wieder an eine vorhergehende Instanz - gab dabei aber eine grundsätzliche Richtung vor, die zum Vorteil der Nutzer gereicht. Demnach ist es rechtlich nicht zulässig, dass die automatisierten Systeme der Rechteinhaber einfach dafür sorgen, dass bei kleinsten Hinweisen auf das Vorkommen geschützter Musik Lösch-Anforderungen verschickt werden.
Vielmehr sei erst einmal zu prüfen, ob das fragliche Video nicht vielleicht doch eher unter die Fair Use-Regeln fällt. Wird dies nicht getan, kann es sogar sein, dass der Nutzer Schadensersatzforderungen gegenüber dem jeweiligen Musikunternehmen geltend machen kann. Ein Geschworenengericht muss nun konkret bewerten, ob auch das Dancing Baby-Video nach diesen Maßstäben zu behandeln ist.
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