Private Drohnen stehen immer häufiger Flugzeugen im Weg
Der Hype um die Nutzung von Drohnen führt zunehmend auch dazu, dass vor allem Hobbypiloten mit ihren ferngesteuerten Flugsystemen in Bereiche vordringen, die eigentlich dem ordentlichen Luftverkehr gehören. Die Zahl entsprechender Vorfälle steigt in den USA bereits sprunghaft an.
Laut einem neuen Bericht der Luftfahrtbehörde FAA gab es im vergangenen Jahr 238 Meldungen, nach denen Drohnen in bedenkliche Nähe von Flugzeugen kamen. Bis zum 9. August, als das aktuelle Jahr also noch viel Zeit vor sich hatte, waren es bereits 650 entsprechende Berichte, die bei der Behörde eingingen. Teils kann das auch darauf zurückzuführen sein, dass Piloten durch die Diskussion um das Thema aufmerksamer hinschauen - letztlich lässt sich eine steigende Zahl solcher Vorfälle aber trotzdem beobachten.
Die Verbreitung von Drohnen bei privaten Nutzern steigt immer mehr. Anfangs waren es einige Hobbybastler, die sich mit dem Thema beschäftigen. Aktuell gehen aber auch immer mehr fertige Systeme über die Ladentische. Und schon diese sind im Vergleich zum normalen ferngesteuerten Modellflugzeug der früheren Jahre ziemlich leistungsfähig. Hinzu kommt, dass die Steuerungs-Software auch im Open Source-Bereich inzwischen einen Stand erreicht hat, der es erlaubt, Eigenbauten auch dann ordentlich in der Luft zu bewegen, wenn man nicht alle Details durchschaut.
Und gerade letzte Fluggeräte fallen immer häufiger auf, da sie wesentlich stärker sein können, als die kommerziellen Fertigprodukte, die oft nur recht begrenzte Akkuladungen haben. Hier bringen die Bastler teilweise Leistungen zustande, die recht beeindruckend sind, aber Probleme hervorrufen können.
Die FAA verzeichnete beispielsweise allein im Juni 138 Fälle, in denen Drohnen über einer Höhenmarke von 10.000 Fuß (rund 3 Kilometer) gesichtet wurden. In diesem Bereich sind bereits kleinere Verkehrsflugzeuge unterwegs und in der Nähe von Städten ziehen dort auch die größeren Passagier-Jets ihre Warterunden, bis der gewünschte Flughafen frei zur Landung ist.
Das Fliegen in solchen Höhen ist dabei nicht nur ein Risiko unbedachter Drohnenpiloten, sondern verstößt auch gegen Gesetze. So gilt beispielsweise in den USA die Regelung, dass solche Fluggeräte nicht über 400 Fuß (120 Meter) aufsteigen dürfen. Und dies auch nur außerhalb eines Kreises von 8 Kilometern um Flughäfen herum. Alle anderen Bewegungen in der Luft bedürfen einer Genehmigung von der Flugaufsicht im nächsten Tower.
Die Verbreitung von Drohnen bei privaten Nutzern steigt immer mehr. Anfangs waren es einige Hobbybastler, die sich mit dem Thema beschäftigen. Aktuell gehen aber auch immer mehr fertige Systeme über die Ladentische. Und schon diese sind im Vergleich zum normalen ferngesteuerten Modellflugzeug der früheren Jahre ziemlich leistungsfähig. Hinzu kommt, dass die Steuerungs-Software auch im Open Source-Bereich inzwischen einen Stand erreicht hat, der es erlaubt, Eigenbauten auch dann ordentlich in der Luft zu bewegen, wenn man nicht alle Details durchschaut.
Und gerade letzte Fluggeräte fallen immer häufiger auf, da sie wesentlich stärker sein können, als die kommerziellen Fertigprodukte, die oft nur recht begrenzte Akkuladungen haben. Hier bringen die Bastler teilweise Leistungen zustande, die recht beeindruckend sind, aber Probleme hervorrufen können.
Die FAA verzeichnete beispielsweise allein im Juni 138 Fälle, in denen Drohnen über einer Höhenmarke von 10.000 Fuß (rund 3 Kilometer) gesichtet wurden. In diesem Bereich sind bereits kleinere Verkehrsflugzeuge unterwegs und in der Nähe von Städten ziehen dort auch die größeren Passagier-Jets ihre Warterunden, bis der gewünschte Flughafen frei zur Landung ist.
Das Fliegen in solchen Höhen ist dabei nicht nur ein Risiko unbedachter Drohnenpiloten, sondern verstößt auch gegen Gesetze. So gilt beispielsweise in den USA die Regelung, dass solche Fluggeräte nicht über 400 Fuß (120 Meter) aufsteigen dürfen. Und dies auch nur außerhalb eines Kreises von 8 Kilometern um Flughäfen herum. Alle anderen Bewegungen in der Luft bedürfen einer Genehmigung von der Flugaufsicht im nächsten Tower.
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Christian Kahle
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