Google darf Autocomplete-Einträge nicht zu oberflächlich bereinigen

Der Suchmaschinenkonzern Google muss erneut Hand an seinen Autocomplete-Mechanismus legen. Bei der Eingabe eines bestimmten Firmennamens dürfen als zweiter Begriff in den automatischen Vorschlägen die Wörter "Betrug" oder "Betrugsverdacht" nicht mehr auftauchen.
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Das teilte die Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte (LHR) mit, die eine entsprechende einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln erwirkten. Zuvor hatten diese bereits im Auftrag des betroffenen Unternehmens Kontakt mit Google. Im Zuge dessen sorgten die Mitarbeiter des Suchkonzerns zwar bereits für Veränderungen bei den Vorschlägen, doch gingen diese der Firma nicht weit genug.

So wurde bereits unterbunden, dass die fraglichen Begriffe auftauchen, wenn nur der Name eingegeben wurden. Wenn der Nutzer nach diesem allerdings noch ein "B" in die Suchleiste tippte, tauchten "Betrug" beziehungsweise "Betrugsverdacht" wieder auf. Entsprechend wurden die Veränderungen seitens des Konzerns als unzureichend empfunden und als fortgesetzter Eingriff in das Unternehmerpersönlichkeitsrecht gekennzeichnet. Dies sah man auch beim Gericht so.

"Der Beschluss des Landgerichts Köln ist eine der ersten Entscheidungen im Eilverfahren, die der scheinbar übermächtigen Suchmaschine Einhalt gebietet", erklärte Rechtsanwalt Arno Lampmann von der Kanzlei LHR. Die Grundlage dafür hätte eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes gebildet, das sich in einem anderen Fall ebenfalls mit der Autocomplete-Funktion auseinandergesetzt hatte.

Dieses hatte im vergangenen Jahr klargestellt, dass sich Google nicht einfach darauf zurückziehen könne, dass die Vorschläge automatisiert zusammengestellt würden. Letztlich trage der Konzern auch die Verantwortung für die Inhalte, die in den Vorschlägen auftauchen. Daraus folgt, dass Google auf Beschwerden umfassend reagieren muss.

Google muss nun also tiefergehend in die Autocomplete-Vorschläge eingreifen. Um dies zu bekräftigen, ist die Verfügung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Ordnungshaft verbunden.
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