BGH: Google muss für Autocomplete geradestehen
Der Suchmaschinenkonzern Google ist in letzter Konsequenz für die Zusammenstellung von Inhalten in seiner Autocomplete-Funktion verantwortlich und kann sich nicht darauf ausruhen, dass diese automatisch generiert werden.
Das hat der Bundesgerichtshof laut einem heutigen Urteil entschieden. Laut dem Urteil könne es sogar vorkommen, dass die angebotenen Suchmöglichkeiten die Persönlichkeitswerte anderer verletzen. Denn die Vorschläge besitzen nach Auffassung des Gerichtes durchaus eine eigene Aussagekraft gegenüber den Nutzern - was Google in dem Verfahren vehement bestritt.
Allerdings muss sich Google nun laut der höchstrichterlichen Entscheidung nicht darauf einlassen, alle Suchvorschläge automatisch zu überprüfen, ob sie eventuell falsch sein könnten. Hier griffen die Richter auf Regelungen zurück, wie sie bei nutzergenerierten Inhalten greifen: Das Unternehmen muss dann tätig werden, wenn sich ein Betroffener über die Inhalte beschwert. Dies ist folgerichtig, da auch die Autocomplete-Inhalte sich nicht aus dem Suchindex, sondern aus häufig gestellten Anfragen anderer Anwender zusammensetzen.
Im konkreten Fall hatte ein Unternehmer gegen Google geklagt. Gab man dessen Firmennamen in das Suchfeld ein, schlug die Autocomplete-Funktion "Scientology" und "Betrug" als möglicherweise sinnvolle Ergänzungen vor. Dagegen wehrte er sich, da seine Firma weder etwas mit der Psychosekte zu tun habe noch betrügerisch agiere und sich solche Annahmen noch nicht einmal aus den Suchergebnissen ableiten ließen. Es hatte genügt, dass einige Anwender, um sich zu informieren, die entsprechenden Kombinationen in das Suchfeld eingetragen hatten.
Der Bundesgerichtshof verwies den Fall mit den entsprechenden grundsätzlichen Entscheidungen wieder an untere Instanzen. Diese sind nun dafür verantwortlich, entsprechend dieser Linie die Details für ein abschließendes Urteil auszuarbeiten.
Allerdings muss sich Google nun laut der höchstrichterlichen Entscheidung nicht darauf einlassen, alle Suchvorschläge automatisch zu überprüfen, ob sie eventuell falsch sein könnten. Hier griffen die Richter auf Regelungen zurück, wie sie bei nutzergenerierten Inhalten greifen: Das Unternehmen muss dann tätig werden, wenn sich ein Betroffener über die Inhalte beschwert. Dies ist folgerichtig, da auch die Autocomplete-Inhalte sich nicht aus dem Suchindex, sondern aus häufig gestellten Anfragen anderer Anwender zusammensetzen.
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Christian Kahle
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