Restaurant klagt nach negativem Bericht Schadensersatz ein
Ein Restaurant-Besuch, der einer französischen Bloggerin nicht in besonders guter Erinnerung blieb, kommt dieser nun teuer zu stehen. Denn den Abend hatte sie in ihrem Blog aufgearbeitet und ihren Lesern empfohlen, die Lokalität besser zu meiden.
Der Blog-Post selbst stammt aus dem August letzten Jahres. Damals, so berichtet die Autorin, besuchte sie ein italienisches Restaurant, in dem sie schon des Öfteren zu Besuch war. Fast schon humorvoll schildert sie, dass dieses Mal einiges anders war - was vor allem an der Bedienung lag. So musste beispielsweise mehrmals nachgefragt werden, ob man denn auch Getränke bekommen könnte. Die Bloggerin schloss den Beitrag mit dem Hinweis, dass sie das Lokal nicht mehr aufsuchen werde und dies auch anderen nicht mehr empfehlen kann.
Dem Besitzer des Restaurants hätten nun mehrere Optionen offengestanden: Etwas zu tun, um den Service zu verbessern, für den Ausrutscher an dem Tag um Entschuldigung bitten oder das Blog einfach ignorieren, da es nun nicht gerade die Reichweite hat, seinem Geschäft tatsächlich zu schaden. Er entschied sich allerdings dafür, die Bloggerin auf Schadensersatz zu verklagen.
Dazu trug wohl nicht zuletzt auch das Ranking der Suchmaschine Google bei. Denn wer nach dem Namen des fraglichen Restaurants suchte, fand den Blog-Artikel relativ weit oben in der Trefferliste. Der Anwalt des Wirtes konstruierte daraus einen "großen Schaden", der durch den Beitrag verursacht wurde. Damit bekam er vor Gericht sogar Recht.
Die Bloggerin wurde dazu verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 1.500 Euro zu zahlen. Ferner muss sie auch die Prozesskosten übernehmen, die sich auf weitere rund 1.000 Euro belaufen. Die Autorin kommentierte dies letztlich schlicht mit der Anmerkung: "Wenn Blogger nicht die Freiheit haben, einen negativen Bericht zu schreiben, haben auch positive Beiträge keinen Sinn mehr." Den Artikel hat sie aus ihrem Blog gelöscht, im Internet Archive kann er aber weiterhin angesehen werden.
Wie es in solchen Fällen im Internet-Zeitalter fast schon zu erwarten war, wird sich der Wirt über seinen Erfolg vor Gericht nicht lange freuen können. Denn als der Fall bekannt wurde, begannen Nutzer natürlich die wirklich reichenweitenstarken Werbungen für das Lokal auf Google und TripAdvisor mit negativen Bewertungen zu versehen.
Dem Besitzer des Restaurants hätten nun mehrere Optionen offengestanden: Etwas zu tun, um den Service zu verbessern, für den Ausrutscher an dem Tag um Entschuldigung bitten oder das Blog einfach ignorieren, da es nun nicht gerade die Reichweite hat, seinem Geschäft tatsächlich zu schaden. Er entschied sich allerdings dafür, die Bloggerin auf Schadensersatz zu verklagen.
Dazu trug wohl nicht zuletzt auch das Ranking der Suchmaschine Google bei. Denn wer nach dem Namen des fraglichen Restaurants suchte, fand den Blog-Artikel relativ weit oben in der Trefferliste. Der Anwalt des Wirtes konstruierte daraus einen "großen Schaden", der durch den Beitrag verursacht wurde. Damit bekam er vor Gericht sogar Recht.
Die Bloggerin wurde dazu verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 1.500 Euro zu zahlen. Ferner muss sie auch die Prozesskosten übernehmen, die sich auf weitere rund 1.000 Euro belaufen. Die Autorin kommentierte dies letztlich schlicht mit der Anmerkung: "Wenn Blogger nicht die Freiheit haben, einen negativen Bericht zu schreiben, haben auch positive Beiträge keinen Sinn mehr." Den Artikel hat sie aus ihrem Blog gelöscht, im Internet Archive kann er aber weiterhin angesehen werden.
Wie es in solchen Fällen im Internet-Zeitalter fast schon zu erwarten war, wird sich der Wirt über seinen Erfolg vor Gericht nicht lange freuen können. Denn als der Fall bekannt wurde, begannen Nutzer natürlich die wirklich reichenweitenstarken Werbungen für das Lokal auf Google und TripAdvisor mit negativen Bewertungen zu versehen.
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Christian Kahle
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