Der neue Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen die Verfassung
Denn nach der neuen Regelung müssen Unternehmen Rundfunkbeiträge zahlen, deren Höhe von der Zahl der Niederlassungen, der dort beschäftigten Mitarbeiter sowie der gewerblich genutzten Kraftfahrzeuge abhängt. Der Firma wird dabei vom Gesetz eine Auskunftspflicht auferlegt.
Das Gericht wies die Verfassungsbeschwerde in Teilen als unzulässig und im Übrigen als unbegründet zurück. So stufte man es bereits als formal unzulässig ein, dass die Kläger sich direkt vor dem Verfassungsgerichtshof gegen Einzelheiten der Beitrags- und der Datenerhebung wenden wollen. Hier müssten erst einmal die Verwaltungsgerichte aktiv werden.
Zudem sei ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie gegen die Berufs-, Gewerbe-, Eigentums- und Informationsfreiheit von vornherein offenkundig ausgeschlossen; deren Schutzbereiche würden durch die Neuregelung der Rundfunkfinanzierung nicht berührt, hieß es.
Zulässige Punkte sind unbegründet
Grundsätzlich zulässig sei die Anrufung des Gerichtes, wenn man die Gesetzgebungskompetenz des Landes bestreitet und einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot sieht, wie es in der Klage der Fall war. Doch dies ist im vorliegenden Fall unbegründet, so die Richter. Denn das Land sei durchaus für die Regelung zuständig, da es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer, sondern tatsächlich um einen Beitrag im abgabenrechtlichen Sinn handle. "Maßgebliches Abgrenzungskriterium hierfür sei nicht die Bezeichnung der Abgabe. Vielmehr komme es darauf an, ob sie dem Ausgleich besonderer staatlich gewährter Vorteile diene (Beitrag) oder hiervon unabhängig zur Finanzierung allgemeiner staatlicher Aufgaben auferlegt werde (Steuer)", so das Gericht.Auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz wurde laut der Entscheidung nicht verstoßen, wenn nicht alle Besonderheiten bei jedem einzelnen Beitragszahler berücksichtigt werden. Denn der Gesetzgeber müsse immer generalisieren, um ein funktionierendes Recht schaffen zu können.
Thema:
Neueste Downloads
Jetzt als Amazon Blitzangebot
Ab 06:00 Uhr neon schild
Original Amazon-Preis
32,99 €
Im Preisvergleich ab
32,99 €
Blitzangebot-Preis
22,43 €
Ersparnis zu Amazon 32% oder 10,56 €
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Neu: Mozilla Firefox 124.0 freigegeben: die neueste Version steht zum
el_pelajo - Gestern 15:22 Uhr -
WSA Abschaltung
Stef4n - Vorgestern 23:17 Uhr -
Mein Favoriten-Browser
Stef4n - Vorgestern 23:01 Uhr -
Offic 365 Single auf neuen Nutzer des PC übertragen
quickclick - Vorgestern 14:13 Uhr -
Der Ingame Screenshot Thread
MiezMau - 16.03. 23:19 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen