Verfassungsklage gegen Rundfunkbeitrag kommt

Der Düsseldorfer Steuerrechtler Thomas Koblenzer will den neuen Rundfunkbeitrag gleich vor einem Verfassungsgericht anfechten. Die Klage soll in Bayern eingereicht werden, wo auch seine Mandantin lebt.
Gez, Abzocke, Rundfunkgebühr
GEZ
Wie Koblenzer gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus (heutige Ausgabe) erklärte, halte er die Zustimmung des bayerischen Landtags zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV) im September 2011, in dem die Neuregelung der Erhebung von Rundfunkgebühren dahingegend geregelt wird, dass pauschal jeder Haushalt zahlungspflichtig ist, für verfassungswidrig.

Koblenzer will feststellen lassen, dass "Passagen des Staatsvertrages gegen Vorschriften der Bayerischen Verfassung verstoßen und daher nichtig sind", erläuterte er. In der Klage rügt er eine Verletzung des in der Landesverfassung garantierten Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit in Verbindung mit einer Verletzung des dort verankerten Rechtsstaatsprinzips.

Koblenzer, der als Honorarprofessor an der Universität Siegen lehrt, hatte in einem im Frühjahr vorgestellten Gutachten bereits dargelegt, dass er den neuen Zwangsbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio "abgabenrechtlich als Steuer zu klassifizieren und daher formell als verfassungswidrig einzustufen" hält.

Koblenzer erläuterte weiterhin den Tenor der Popularklage in Bayern: Die pauschale gesetzliche Zahlungsverpflichtung von Wohnungs- und Betriebsstätteninhabern greife demnach in den Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit ein, indem sie "die persönliche Entfaltung im vermögensrechtlichen und gegebenenfalls beruflichen Bereich beschneide". Gesetze könnten der allgemeinen Handlungsfreiheit zwar Grenzen setzen, allerdings nur dann, wenn sie ihrerseits verfassungsgemäß seien, führte der Jurist aus.

Nicht verfassungsgemäß ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag seiner Ansicht nach schon deshalb, weil die Landesparlamente, die das Regelwerk 2011 im Eilverfahren durchgewunken hatten, "nicht die Kompetenz haben, eine solche Steuer zu erlassen".
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