Netzneutralität hat im EU-Ausschuss keine Chance

Die Verteidiger des Prinzips der Netzneutralität haben heute auf EU-Ebene eine Niederlage erlitten. Wie eigentlich schon erwartet hat der Industrie-Ausschuss zugestimmt, so genannte Spezialdienste zu ermöglichen.
Internet, Erde, IT
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Die Mehrheit von 33 Mitgliedern des ITRE-Ausschusses stimmte für einen Antrag der konservativen Abgeordneten Pilar del Castillo, mit dem die Gleichbehandlung von Diensten im Netz aufgeweicht wird. Neben ihren konservativen Kollegen, inklusive den deutschen CDU-Vertretern, die damit entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag auf Bundesebene stimmten, kam auch von den Liberalen Zustimmung. 23 Vertreter von Sozialdemokraten, Grünen und Linken stimmten dagegen.

Der fragliche Antrag soll es Providern ermöglichen, bestimmte Spezialdienste mit Vorrang zu behandeln. Eine Voraussetzung dafür ist es, dass diese über eine Zugangskontrolle verfügen. Immerhin wird es so zumindest nicht möglich sein, dass ein beliebiger Anbieter von Internet-Diensten sich eine freie Bahn erkauft, während seine Konkurrenten nur mit schlechtesten Bandbreiten zu erreichen sind. Wohl aber wird dies möglich, um einem bestimmten Kundenkreis so besser mit Daten versorgen zu können. Dies gilt also beispielsweise für kostenpflichtige IPTV- und Video-on-demand-Angebote, Betreiber von Videokonferenz-Infrastrukturen oder medizinische Services.

Eine Voraussetzung für entsprechende Vereinbarungen zwischen den Dienstebetreibern und Providern ist es allerdings, dass bei der Bereitstellung der garantierten Bandbreite immer noch ausreichend Kapazitäten vorhanden sind, um den Internet-Zugang für die Kunden des ISPs nicht zu beeinträchtigen. Was dies aber konkret bedeutet, wurde noch nicht definiert.

Anfang April soll das Thema nun im Plenum des EU-Parlamentes zur Sprache kommen, wo es noch Änderungen geben kann. Allerdings wird es auch hier wohl keine absolute Verpflichtung zur Netzneutralität geben. Denn im Grunde muss es die Möglichkeit geben, bestimmte kritische Dienste bevorzugt zu behandeln - beispielsweise wenn es um die Verbindung zwischen medizinisch notwendigen Anwendungen geht. Die Frage wird letztlich sein, wo die konkreten Grenzen gezogen werden. Denn die jetzige Formulierung würde es auch in nichtkritischen Bereichen ermöglichen, dass sich große Konzerne bevorzugte Wege sichern können und kleinere, oft innovativere Konkurrenten, sich mit einer Verbindung zweiter Klasse abfinden müssen.
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