Netzneutralität: CDU will Koalitionsvertrag brechen
Dies würde einer willkürlichen Einstufung von Diensten Tür und Tor öffnen. Bereits in der Debatte um die Drosselung von DSL-Anschlüssen durch die Deutsche Telekom zeichnete sich ab, worauf dies hinausläuft. Das Unternehmen grenzte seine eigenen IPTV- und Video-on-demand-Dienste von denen der Konkurrenz ab, um sie hinsichtlich des Datenvolumens nicht gleich behandeln zu müssen. Während alle Video-Angebote aus dem Internet unter die Volumenregelung fallen sollten, wäre dies beim Entertain-Service der Telekom nicht der Fall. Denn dieser, so argumentierte der Konzern, sei kein Internet-Dienst, sondern ein Managed Service innerhalb des eigenen Netzes, der nur die gleiche Infrastruktur nutzt.
Zur Abstimmung steht auch ein zweiter Antrag, der auf dem ersten basiert, doch entscheidende Änderungen vornimmt, die eine echte Netzneutralität zum Ziel haben. Eingebracht wurde dieser von Catherine Trautmann von den französischen Sozialdemokraten. Dieser findet unter anderem bei Netzaktivisten Unterstützung.
Allerdings droht letzterer zu scheitern, weil ihm unter anderem die deutschen CDU-Abgeordneten die Unterstützung versagen. Diese wollen laut den Abstimmungslisten, die den Fraktionen vorliegen, morgen früh für die erste Fassung stimmen. Julia Reda, Europa-Kandidatin der deutschen Piratenpartei weist darauf hin, dass dies einen Bruch des Koalitionsvertrages mit der SPD auf Bundesebene bedeuten würde. Darin heißt es unter anderem: "Die Koalition wird sich auch auf europäischer Ebene für die gesetzliche Verankerung von Netzneutralität einsetzen."
"Mit dem Bruch der Koalitionsvereinbarung zur Netzneutralität stellt sich die CDU nicht nur gegen den eigenen Koalitionspartner. Sie beschließt auch eine Wunschliste der Telekommunikations-Unternehmen und Provider, anstatt eine gesetzliche Grundlage für grenzenloses Internet in Europa zu schaffen", sagte Reda, die auf EU-Ebene schon vor einiger Zeit mit der schwedischen Piraten-Abgeordneten Amelia Andersdotter zusammenarbeitete. Letztere Unterstützt ebenfalls die geänderte Vorlage.
Weitere Informationen: Vergleich der Kernpunkte beider Anträge durch European Digital Rights (EDRi)
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Christian Kahle
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