Vodafone muss wegen LTE-Drosselung vor Gericht
Auch der Telekommunikationskonzern Vodafone bekommt mit seinem Versuch, stationäre LTE-Anbindungen als adäquaten Ersatz für einen DSL-Anschluss zu vermarkten, Ärger mit Verbraucherschützern.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat jetzt Klage wegen der von dem Unternehmen angebotenen LTE-Tarife "LTE Zuhause" am Landgericht in Düsseldorf eingereicht. Das Unternehmen bewerbe diese Angebote explizit als vollwertigen Ersatz zum Festnetz, was sie nach Ansicht der Verbraucherschützer aber keineswegs sind.
Stein des Anstoßes ist vor allem die Tatsache, dass bei solchen Anschlüssen eine Drosselung der Bandbreite vorgenommen wird, wenn ein bestimmtes monatliches Datenvolumen ausgeschöpft wurde. Zusätzliches Volumen müsse häppchenweise teuer hinzugekauft werden. "Dies entspricht ganz und gar nicht den Erwartungen eines Verbrauchers, der sich auf ein LTE-Zuhause-Angebot deshalb einlässt, weil die Werbung Internet gleich einem DSL-Anschluss verspricht", erklärte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Gegenstand der Klage ist nicht nur die in der Werbung aufgestellte Gleichsetzung des Tarifs mit einem klassischen DSL-Anschluss, sondern auch die sehr niedrige Bandbreite nach der Drosslung. Lediglich 384 Kilobit pro Sekunde stehen dann noch zur Verfügung. "Aus unserer Sicht gefährdet eine derartig niedrige Surfgeschwindigkeit die Nutzung der vertraglichen Leistung, also den Vertragszweck", so Henschler weiter.
Anbieter von LTE-Internetanschlüssen rühmen sich, so genannte weiße Flecken, also Landstriche ohne kabelgebundenes Breitbandinternet, nunmehr mit schnellem Internet versorgt zu haben. "Mit der Klage wollen wir erreichen, dass die Richter über die notwendigen Leistungen eines LTE-Angebotes urteilen, das Festnetzbedingungen verspricht", erläuterte Henschler.
Das Vorgehen der Verbraucherzentrale verfolgt dabei auch einen politischen Zweck: Ist man vor Gericht erfolgreich, erhöht sich der Druck auf die Provider und auch die zuständigen Stellen in der Politik, unterversorgte Gebiete mit einer ordentlichen Infrastruktur auszustatten und die Menschen dort nicht nur mit Behelfslösungen abzuspeisen. Zuletzt musste die Telekom in einer ähnlich gelagerten Auseinandersetzung bereits Zugeständnisse machen.
Stein des Anstoßes ist vor allem die Tatsache, dass bei solchen Anschlüssen eine Drosselung der Bandbreite vorgenommen wird, wenn ein bestimmtes monatliches Datenvolumen ausgeschöpft wurde. Zusätzliches Volumen müsse häppchenweise teuer hinzugekauft werden. "Dies entspricht ganz und gar nicht den Erwartungen eines Verbrauchers, der sich auf ein LTE-Zuhause-Angebot deshalb einlässt, weil die Werbung Internet gleich einem DSL-Anschluss verspricht", erklärte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Gegenstand der Klage ist nicht nur die in der Werbung aufgestellte Gleichsetzung des Tarifs mit einem klassischen DSL-Anschluss, sondern auch die sehr niedrige Bandbreite nach der Drosslung. Lediglich 384 Kilobit pro Sekunde stehen dann noch zur Verfügung. "Aus unserer Sicht gefährdet eine derartig niedrige Surfgeschwindigkeit die Nutzung der vertraglichen Leistung, also den Vertragszweck", so Henschler weiter.
Anbieter von LTE-Internetanschlüssen rühmen sich, so genannte weiße Flecken, also Landstriche ohne kabelgebundenes Breitbandinternet, nunmehr mit schnellem Internet versorgt zu haben. "Mit der Klage wollen wir erreichen, dass die Richter über die notwendigen Leistungen eines LTE-Angebotes urteilen, das Festnetzbedingungen verspricht", erläuterte Henschler.
Das Vorgehen der Verbraucherzentrale verfolgt dabei auch einen politischen Zweck: Ist man vor Gericht erfolgreich, erhöht sich der Druck auf die Provider und auch die zuständigen Stellen in der Politik, unterversorgte Gebiete mit einer ordentlichen Infrastruktur auszustatten und die Menschen dort nicht nur mit Behelfslösungen abzuspeisen. Zuletzt musste die Telekom in einer ähnlich gelagerten Auseinandersetzung bereits Zugeständnisse machen.
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Christian Kahle
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