Neue AGB-Klausel: Kabel Deutschland drosselt jetzt auch Altkunden
"Drosselung" ist für viele deutsche Internet-Kunden wohl das Reizwort der letzten Monate. Jetzt rückt Kabel Deutschland mit einer entsprechenden AGB-Änderung ins unrühmliche Rampenlicht. Danach gilt die Drosselung für Filesharing nun auch für alte Verträge.
Viele Anbieter setzen auf Drossel-Regeln
Diese Änderung scheint dabei erst nach einer genauen Durchsicht der Unterlagen aufzufallen - in dem beiliegenden Übersichtsblatt, das die wichtigsten Änderungen zusammenfassen soll, findet die neue Drossel-Regelung offenbar keine direkte Erwähnung. Hier gibt Kabel Deutschland lediglich den etwas kryptischen Hinweis, dass "der Zugang zum Internet nicht für dauerhafte Serververbindungen oder Verbindungen von Standorten oder Telekommunikationsanlagen genutzt werden darf".
Die Internetbremse soll vorerst allerdings nur in Kraft treten, wenn Filesharing-Dienste genutzt werden. Trotz der in den AGB festegelegten Grenze von 10 GByte soll darüber hinaus die Geschwindigkeit aktuell erst nach einem Verbrauch von mehr als 60 GByte pro Tag reduziert werden - betroffene Nutzer sind dann mit 100 KBit/s statt mit bis zu 100 MBit/s unterwegs.
FAQ: Welche Provider drosseln den Internet-Anschluss und wann?
Internet-Bremse auch für Altkunden
Nach aktuellen Medienberichten passt Kabel Deutschland seine Geschäftsbedingungen aktuell so an, dass auch bei Nutzern mit Verträgen, die vor August 2009 geschlossen wurden, die Geschwindigkeit des Internetanschlusses unter bestimmten Umständen gedrosselt werden kann. So berichtet ein Leser von Golem, dass ihm die neue AGB mit der entsprechenden Klausel zugestellt worden ist. Im Gegensatz zu den älteren Kabel Deutschland-AGB ist in dieser neuen Version jetzt eine Internet-Drosselung bei einem Verbrauch von 10 GByte pro Tag festgeschrieben.
Viele Anbieter setzen auf Drossel-Regeln
Diese Änderung scheint dabei erst nach einer genauen Durchsicht der Unterlagen aufzufallen - in dem beiliegenden Übersichtsblatt, das die wichtigsten Änderungen zusammenfassen soll, findet die neue Drossel-Regelung offenbar keine direkte Erwähnung. Hier gibt Kabel Deutschland lediglich den etwas kryptischen Hinweis, dass "der Zugang zum Internet nicht für dauerhafte Serververbindungen oder Verbindungen von Standorten oder Telekommunikationsanlagen genutzt werden darf".
Bestätigung vom Konzern-Sprecher
Laut einem Konzernsprecher war die Anpassung der Geschäftsbedienungen nötig, da sich der Telekommunikationsmarkt in den letzten Jahren "extrem weiterentwickelt und verändert" habe. Deshalb müsse sich auch Kabel Deutschland den "technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen" anpassen. Neukunden würden bereits seit 2012 mit den neuen AGB versorgt. Altkunden würden also jetzt auf den neusten Stand der Geschäftsbedingungen gebracht. Dieser Schritt soll es ermöglichen, die "Servicequalität für alle Nutzer langfristig auf hohem Niveau zu halten", teilt der Sprecher mit.Die Internetbremse soll vorerst allerdings nur in Kraft treten, wenn Filesharing-Dienste genutzt werden. Trotz der in den AGB festegelegten Grenze von 10 GByte soll darüber hinaus die Geschwindigkeit aktuell erst nach einem Verbrauch von mehr als 60 GByte pro Tag reduziert werden - betroffene Nutzer sind dann mit 100 KBit/s statt mit bis zu 100 MBit/s unterwegs.
FAQ: Welche Provider drosseln den Internet-Anschluss und wann?
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