LTE-Drossel: Abmahnung gegen Vodafone kommt
Die Verbraucherschützer richten in der Auseinandersetzung um Flatrate-Angebote, die ihr Versprechen einer unbegrenzten Nutzung zum Pauschalpreis nicht erfüllen können, ihren Blick nun auf Vodafone.
In den letzten Monaten hatte man sich hier vor allem auf die geplante Drosselung von DSL-Anschlüssen beim Überschreiten eines bestimmten Daten-Volumens durch die Deutsche Telekom konzentriert. Nun richten sich die Aktionen gegen Mobilfunk-Angebote, die in unterversorgten Regionen den klassischen drahtgebundenen Internet-Anschluss ersetzen sollen.
"Wir beobachten derzeit intensiv die Telekom-Wettbewerber, inwieweit sie bei Internetangeboten via LTE-Mobilfunk das Volumen drosseln, es dennoch aber Flatrate nennen", sagte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus (heutige Ausgabe). Nach Recherchen des Magazins planen die Verbraucherschützer, zuerst Vodafone wegen der "LTE-Zuhause-Tarife" abzumahnen.
Erst kürzlich hatte die Telekom trotz anfänglicher Widerstände aufgrund des Vorgehens der Verbraucherschützer die Datendrosselung bei DSL-Tarifen wieder herausgenommen. Auslöser war eine Klage der Verbraucherzentrale NRW beim Landgericht Köln. Beim Mobilfunktarif "Call&Surf via Funk" erklärte sich der Bonner Konzern außerdem bereit, künftig nicht mehr das Wort "Flatrate" in der Werbung zu benutzen.
Die Telekommunikationsunternehmen stützten ihre bisherige Marketing-Strategie darauf, dass sie auch im Mobilfunk quasi eine Flatrate anbieten, da der Zugang zum Internet ja nicht vollständig blockiert, sondern lediglich verlangsamt wird. Die Bandbreite ist nach der Drosselung in der Praxis aber so gering, dass es letztlich einer Sperrung des Anschlusses sehr nahe kommt. Die meisten modernen Angebote im Netz lassen sich dann im Grunde nicht mehr nutzen. Selbst der Zugriff auf E-Mails wird schwierig, wenn diese nur ein durchschnittliches Attachment mitbringen.
"Wir beobachten derzeit intensiv die Telekom-Wettbewerber, inwieweit sie bei Internetangeboten via LTE-Mobilfunk das Volumen drosseln, es dennoch aber Flatrate nennen", sagte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus (heutige Ausgabe). Nach Recherchen des Magazins planen die Verbraucherschützer, zuerst Vodafone wegen der "LTE-Zuhause-Tarife" abzumahnen.
Erst kürzlich hatte die Telekom trotz anfänglicher Widerstände aufgrund des Vorgehens der Verbraucherschützer die Datendrosselung bei DSL-Tarifen wieder herausgenommen. Auslöser war eine Klage der Verbraucherzentrale NRW beim Landgericht Köln. Beim Mobilfunktarif "Call&Surf via Funk" erklärte sich der Bonner Konzern außerdem bereit, künftig nicht mehr das Wort "Flatrate" in der Werbung zu benutzen.
Die Telekommunikationsunternehmen stützten ihre bisherige Marketing-Strategie darauf, dass sie auch im Mobilfunk quasi eine Flatrate anbieten, da der Zugang zum Internet ja nicht vollständig blockiert, sondern lediglich verlangsamt wird. Die Bandbreite ist nach der Drosselung in der Praxis aber so gering, dass es letztlich einer Sperrung des Anschlusses sehr nahe kommt. Die meisten modernen Angebote im Netz lassen sich dann im Grunde nicht mehr nutzen. Selbst der Zugriff auf E-Mails wird schwierig, wenn diese nur ein durchschnittliches Attachment mitbringen.
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