GEMA fordert Lizenzpflicht für YouTube-Einbettung
Die deutsche Rechteverwertungsgesellschaft GEMA schließt sich der Forderung ihres österreichischen Gegenstücks AKM an, die davon ausgeht, dass das Einbetten von urheberrechtlich geschützten YouTube-Videos lizenz- und somit kostenpflichtig sein sollte.
Auf Anfrage der Kollegen von Golem.de erklärte GEMA-Sprecherin Ursula Goebel, dass man der AKM (Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger) zustimme. "Wir sehen das wie die AKM. Einfache Hyperlinks sind keine relevante Nutzungshandlung. [...] Embedded Content, bei dem für den Nutzer nicht klar ist, dass die Datei von einer anderen Seite stammt, sollte hingegen lizenziert werden."
Nach Einschätzung der GEMA wären Videos von YouTube und ähnlichen Diensten bei Verwendung von HTML-Tags wie "Video SRC", die so direkt im Browser ausgegeben werden, von den Lizenzforderungen betroffen. Das Einbetten von Flash-Videos mittels des "Embed"-Tags würde auch unter diese Grundregel fallen, heißt es.
Die Forderung von GEMA & Co ist vor allem deshalb problematisch, weil unvorsichtige Internet-Anwender und Website-Betreiber dadurch unerwarteten Forderungen von Urhebern ausgesetzt werden könnten. Fraglich ist, ob eine Urheberrechtsattribution, wie sie schon jetzt bei Fotos üblich ist, in einem solchen Fall rechtssichere Abhilfe schaffen würde.
Hintergrund der Forderung der AKM und der GEMA ist eine von der EU im Dezember 2013 gestartete öffentliche Debatte zur Überarbeitung des Urheberrechts. Dabei geht es zunächst um die Sammlung von Beiträgen von Konsumenten, Nutzern, Autoren, Darstellern, Verlagen, Produzenten, Rundfunkunternehmen, Vermittlern, Verteilern und anderen Dienstleistern, Verwertungsgesellschaften, öffentlichen Behörden und Mitgliedsstaaten zum Thema.
Bis zum 5. März können nach einer Fristverlängerung weitere Vorschläge zur Umgestaltung eingereicht werden. Es gehe darum, "Lösungen für reale Probleme, wenn und so sie bestehen", zu finden, ließ EU-Kommissar Michael Barnier zuletzt verlauten.
Nach Einschätzung der GEMA wären Videos von YouTube und ähnlichen Diensten bei Verwendung von HTML-Tags wie "Video SRC", die so direkt im Browser ausgegeben werden, von den Lizenzforderungen betroffen. Das Einbetten von Flash-Videos mittels des "Embed"-Tags würde auch unter diese Grundregel fallen, heißt es.
Die Forderung von GEMA & Co ist vor allem deshalb problematisch, weil unvorsichtige Internet-Anwender und Website-Betreiber dadurch unerwarteten Forderungen von Urhebern ausgesetzt werden könnten. Fraglich ist, ob eine Urheberrechtsattribution, wie sie schon jetzt bei Fotos üblich ist, in einem solchen Fall rechtssichere Abhilfe schaffen würde.
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