EuGH: Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig
Die Chancen, dass die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung per Gerichtsurteil gekippt wird, stehen gut. Ein aktuelles Gutachten sieht diese im Widerspruch zu den Grundrechten der Europäer.
Das Papier wurde heute von Pedro Cruz Villalón, Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Dieser kommt in seiner rechtlichen Analyse der bereits im Jahr 2006 eingeführten Richtlinie, die die Mitgliedsstaaten zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, zu dem Ergebnis, das diese nicht mit der Grundrechte-Charta der EU zu vereinbaren ist.
Trotzdem wird es wohl nicht dazu kommen, dass die Regelung vom Gericht direkt kassiert wird. Denn in dem Gutachten wird empfohlen, der EU-Kommission Zeit zu geben, die Richtlinie so umzugestalten, dass sie nicht mehr gegen die Grundrechte verstößt. Wie dies konkret geschehen könnte, ist derzeit noch unklar. Der Generalanwalt sieht es aber beispielsweise als unverhältnismäßig an, die Daten bis zu zwei Jahre lang zu speichern. Seiner Ansicht nach würde ein deutlich kürzerer Zeitraum völlig ausreichen.
Letztlich könnte hier also eine ähnliche Situation eintreten, wie in Deutschland. Hier hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 die anlasslose Speicherung aller Kommunikationsdaten der Bürger gestoppt und in ihrer damaligen Form für verfassungswidrig erklärt. Allerdings wurde auch hier Spielraum gelassen, um dem Staat die Möglichkeit zu geben, unter anderen Bedingungen die Überwachungsmaßnahme trotzdem wieder auf den Weg zu bringen.
Die erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung konnte in Deutschland bisher aber auf politischer Ebene verhindert werden. Eine wahrscheinlicher werdende Große Koalition, in der nur noch Vertreter von Parteien sitzen, die die Überwachung befürworten, sorgt nun aber für eine andere Ausgangslage - zumal die gemeinsame Mehrheit von Union und SPD auch Änderungen am Grundgesetz problemlos möglich machen würde.
Letztlich hängt die Frage nun also an der Entscheidung des EuGH. Ein endgültiges Urteil wird in einigen Monaten erwartet. In der Regel folgen die Richter aber im Grundsatz der Einschätzung des Generalanwalts.
Trotzdem wird es wohl nicht dazu kommen, dass die Regelung vom Gericht direkt kassiert wird. Denn in dem Gutachten wird empfohlen, der EU-Kommission Zeit zu geben, die Richtlinie so umzugestalten, dass sie nicht mehr gegen die Grundrechte verstößt. Wie dies konkret geschehen könnte, ist derzeit noch unklar. Der Generalanwalt sieht es aber beispielsweise als unverhältnismäßig an, die Daten bis zu zwei Jahre lang zu speichern. Seiner Ansicht nach würde ein deutlich kürzerer Zeitraum völlig ausreichen.
Letztlich könnte hier also eine ähnliche Situation eintreten, wie in Deutschland. Hier hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 die anlasslose Speicherung aller Kommunikationsdaten der Bürger gestoppt und in ihrer damaligen Form für verfassungswidrig erklärt. Allerdings wurde auch hier Spielraum gelassen, um dem Staat die Möglichkeit zu geben, unter anderen Bedingungen die Überwachungsmaßnahme trotzdem wieder auf den Weg zu bringen.
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