Justizminister Maas stoppt Vorratsdatenspeicherung
Die EU-Richtlinie "über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten" legt fest, dass personenbezogene Informationen sechs Monate von Providern aufbewahrt werden sollen. Schwarz-Rot hatte sich bei der Regierungsbildung darauf verständigt, diese Richtlinie umzusetzen. Jetzt wird das umstrittene Vorhaben aber schon wieder auf Eis gelegt.
Wie der neue Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz Heiko Mass gegenüber dem Spiegel mitteilt, werde er vorerst keinen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. Der Minister lässt weiter wissen, dass er auf ein Urteil des Europäsischen Gerichtshofs warten werde. Dieser entscheidet aktuell darüber, ob durch die Richtlinie zur Datenspeicherung Rechte von EU-Bürgern verletzt werden.

Bürgerrechte gehen vor
Laut Maas könnte das EU-Urteil vollkommen zugunsten der Gegner der Vorratsdatenspeicherung ausfallen: "Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Richter die Richtlinie vollständig kassieren", sagt Maas. Damit wären auch alle Vereinbarungen, die von der Koalition in diesem Fall getroffen wurden, hinfällig. Über die Vorratsdatenspeicherung müsste dann zwischen CDU/CSU und SPD ganz neu verhandelt werden.
Im schwierigen Dialog mit dem Bundesinnenminister will Maas einen neuen Stil prägen: "... wir werden einen sachlicheren und konstruktiveren Dialog führen als in der vergangenen Legislaturperiode". Einer Richtlinie, die es ermöglicht, dass "eine Flut von Daten der Bürger ohne Anlass gespeichert wird", steht Maas aber ganz prinzipiell skeptisch gegenüber. Für den neuen Justizminister besteht hier ein erhebliches "Missbrauchsrisiko".
Man darf gespannt sein, wie es in Sachen Vorratsdatenspeicherung nach diesen neuen Ereignissen weitergehen wird. Jetzt richten sich erst mal alle Augen auf den Europäischen Gerichtshof.
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