Vorratsdatenspeicherung wird wieder eingeführt
Was vorherzusehen war, steht nun im Grunde fest: Sollten sich die Unionsparteien und die SPD auf die Bildung einer Großen Koalition einigen, wird die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt.
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf Verhandlungskreise berichtete, bestehe grundsätzlich Einigkeit darüber, dieses Überwachungs-Instrument erneut zu etablieren. Einig werden müsse man sich nur noch über Detail-Fragen, also beispielsweise über die Speicherfristen. Drei oder vier Monate sind hier wohl als Optionen im Gespräch.
Auch der aktuelle Überwachungs-Skandal hat also bei Union und SPD nicht dazu geführt, die Speicherung des Kommunikations-Verhaltens aller Bürger unabhängig von einem konkreten Verdacht abzulehnen. Erneut sollen die Provider verpflichtet werden, aufzuzeichnen, wer wann und von wo mit wem telefonierte, wem eine E-Mail schickte oder welche Webseiten aufgerufen wurden.
Einen ersten Anlauf hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 gestoppt. Das entsprechende Gesetz wurde für nichtig erklärt und angeordnet, dass die bereits erfassten Daten komplett zu löschen seien. Vor allem seitens der Union hatte man seit dem immer wieder auf einen neuen Anlauf gedrungen. Dieser scheiterte jedoch stets an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die Liberale im Bundesjustizministerium hatte selbst gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt und weigerte sich, diese erneut auf die Tagesordnung zu setzen.
Leutheusser-Schnarrenbergers Partei, die FDP, ist allerdings erstmals in der bundesdeutschen Geschichte aus dem Parlament geflogen und steht der Union nicht mehr als Koalitionspartner zur Verfügung. Statt dessen soll nun die SPD helfen, Mehrheitsverhältnisse zu schaffen. Diese hatte schon die erste Version der Vorratsdatenspeicherung mit eingeführt und wird sich auch diesmal nicht dagegen sperren. Sämtliche Versuche von Teilen der Partei, eine andere Beschlusslage hinzubekommen, wurden schon vor Jahren verhindert.
Auch der aktuelle Überwachungs-Skandal hat also bei Union und SPD nicht dazu geführt, die Speicherung des Kommunikations-Verhaltens aller Bürger unabhängig von einem konkreten Verdacht abzulehnen. Erneut sollen die Provider verpflichtet werden, aufzuzeichnen, wer wann und von wo mit wem telefonierte, wem eine E-Mail schickte oder welche Webseiten aufgerufen wurden.
Einen ersten Anlauf hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 gestoppt. Das entsprechende Gesetz wurde für nichtig erklärt und angeordnet, dass die bereits erfassten Daten komplett zu löschen seien. Vor allem seitens der Union hatte man seit dem immer wieder auf einen neuen Anlauf gedrungen. Dieser scheiterte jedoch stets an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die Liberale im Bundesjustizministerium hatte selbst gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt und weigerte sich, diese erneut auf die Tagesordnung zu setzen.
Leutheusser-Schnarrenbergers Partei, die FDP, ist allerdings erstmals in der bundesdeutschen Geschichte aus dem Parlament geflogen und steht der Union nicht mehr als Koalitionspartner zur Verfügung. Statt dessen soll nun die SPD helfen, Mehrheitsverhältnisse zu schaffen. Diese hatte schon die erste Version der Vorratsdatenspeicherung mit eingeführt und wird sich auch diesmal nicht dagegen sperren. Sämtliche Versuche von Teilen der Partei, eine andere Beschlusslage hinzubekommen, wurden schon vor Jahren verhindert.
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