Bundesdatenschützerin bleibt bei Ja zu Vorratsdaten
Die vor wenigen Tagen gewählte Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff bleibt auch auf ihrem neuen Posten ihrer positiven Haltung gegenüber der Vorratsdatenspeicherung treu und bestätigt damit die Befürchtungen von Netzaktivisten.
"Meine Grundposition ist, dass eine datenschutzkonforme Vorratsdatenspeicherung ein wirksames Instrument der Kriminalitätsbekämpfung sein kann", sagte Voßhoff gegenüber dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel (heutige Ausgabe). "Auch das Bundesverfassungsgericht hat nicht das 'Ob' der Mindestspeicherfristen in Frage gestellt, sondern nur das 'Wie'", betonte Voßhoff.
Zumindest wolle sie aber der baldigen endgültigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht vorgreifen. "Ich warte sie mit großem Interesse ab", erklärte die CDU-Politikerin.
Voßhoffs Berufung zur Datenschützerin war heftig kritisiert worden, weil ihre Positionen nicht nur bei der anlasslosen Überwachung des gesamten Telekommunikationsverhaltens der Bevölkerung jenen aus dem Datenschutzbereich völlig entgegensteht. Sie hatte sich bis vor kurzem als CDU-Rechtspolitikerin im Bundestag dafür eingesetzt, die umstrittene Datenspeicherung zur Kriminalitätsbekämpfung in Deutschland einzuführen, weil diese "dringend notwendig" sei.
Die Kritik nehme sie zwar zur Kenntnis, sagte Voßhoff. Den Vorwurf der mangelnden Kompetenz wies sie aber zurück: "Meine 15-jährige Parlamentserfahrung ist ein gutes Rüstzeug für meine neue Aufgabe", führte sie aus.
Unter SPD-Innenpolitikern herrscht derweil Unmut darüber, dass die Parteispitze das wichtige Amt des Datenschutzbeauftragten der Union überlassen hat. "Es war ein Fehler, auf dieses Amt zu verzichten", heißt es. Schon in den Koalitionsverhandlungen hatten Union und SPD vereinbart, dass CDU und CSU diesen Posten besetzen dürften, die Sozialdemokraten dafür das Amt des Wehrbeauftragten. "Wir können nicht im Wahlkampf die Union beim Thema NSA vor uns her treiben, um ihr nach der Wahl dieses Bürgerrechtsthema zu schenken", sagte ein nicht namentlich benannter SPD-Innenpolitiker.
Zumindest wolle sie aber der baldigen endgültigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht vorgreifen. "Ich warte sie mit großem Interesse ab", erklärte die CDU-Politikerin.
Voßhoffs Berufung zur Datenschützerin war heftig kritisiert worden, weil ihre Positionen nicht nur bei der anlasslosen Überwachung des gesamten Telekommunikationsverhaltens der Bevölkerung jenen aus dem Datenschutzbereich völlig entgegensteht. Sie hatte sich bis vor kurzem als CDU-Rechtspolitikerin im Bundestag dafür eingesetzt, die umstrittene Datenspeicherung zur Kriminalitätsbekämpfung in Deutschland einzuführen, weil diese "dringend notwendig" sei.
Die Kritik nehme sie zwar zur Kenntnis, sagte Voßhoff. Den Vorwurf der mangelnden Kompetenz wies sie aber zurück: "Meine 15-jährige Parlamentserfahrung ist ein gutes Rüstzeug für meine neue Aufgabe", führte sie aus.
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