US-Army warnt vor deutschen Abmahn-Anwälten
Die Rechtsabteilung der US Army, das Judge Advocate General's Corps (JAGC), sieht sich genötigt, US-Soldaten vor den besonders aktiven Abmahn-Anwälten in Deutschland zu warnen.
An die hierzulande stationierten Truppen verschickte das JAGC nun extra eine Mitteilung, in der das Thema erläutert wird. Darin wird darauf hingewiesen, dass die deutschen Anwälte schnell dabei sind, hunderte bis tausende Nutzer abzumahnen, die Filesharing-Netze verwenden, um sich urheberrechtlich geschützte Inhalte zu besorgen.
Den Soldaten in den US-Militärbasen wird in dem Schreiben klargemacht, dass es eine ganze Reihe von Unternehmen gibt, deren Hauptbeschäftigung in der Überwachung von P2P-Netzen liegt und die dann stellvertretend für die Rechteinhaber gegen die erwischten User vorgehen.
Besonders wird auch auf die Störerhaftung verwiesen, die den Besitzer eines Internet-Anschlusses dafür verantwortlich macht, wenn beispielsweise über sein offenes WLAN Dritte Urheberrechtsverletzungen im Internet begehen. Das JAGC empfiehlt den Militärangehörigen in Deutschland daher explizit, den Zugang zu ihrem Netzwerk mit einem Passwort abzusichern, um nicht in Konflikt mit den Abmahnanwälten zu geraten.
Die Rechtsabteilung gibt Soldaten auch Empfehlungen für das Vorgehen, wenn doch einmal ein Brief von einer deutschen Anwaltskanzlei eintrifft. Diesen sollte man weder ignorieren, noch mit den Abmahnern selbst in Kontakt treten, etwas unterschreiben oder irgendwelche Zahlungen leisten, bevor man nicht einen Anwalt konsultiert hat.
Warum das JAGC gerade jetzt eine solche Warnung herausgibt, ist nicht bekannt. Es ist aber recht wahrscheinlich, dass immer wieder US-Soldaten in das Visier der Abmahner geraten. Denn für sie dürften Filesharing-Plattformen oft der einzige Weg sein, an neue Serien zu kommen, die von ihren Freunden in der Heimat gerade begeistert angesehen werden.
Den Soldaten in den US-Militärbasen wird in dem Schreiben klargemacht, dass es eine ganze Reihe von Unternehmen gibt, deren Hauptbeschäftigung in der Überwachung von P2P-Netzen liegt und die dann stellvertretend für die Rechteinhaber gegen die erwischten User vorgehen.
Besonders wird auch auf die Störerhaftung verwiesen, die den Besitzer eines Internet-Anschlusses dafür verantwortlich macht, wenn beispielsweise über sein offenes WLAN Dritte Urheberrechtsverletzungen im Internet begehen. Das JAGC empfiehlt den Militärangehörigen in Deutschland daher explizit, den Zugang zu ihrem Netzwerk mit einem Passwort abzusichern, um nicht in Konflikt mit den Abmahnanwälten zu geraten.
Die Rechtsabteilung gibt Soldaten auch Empfehlungen für das Vorgehen, wenn doch einmal ein Brief von einer deutschen Anwaltskanzlei eintrifft. Diesen sollte man weder ignorieren, noch mit den Abmahnern selbst in Kontakt treten, etwas unterschreiben oder irgendwelche Zahlungen leisten, bevor man nicht einen Anwalt konsultiert hat.
Warum das JAGC gerade jetzt eine solche Warnung herausgibt, ist nicht bekannt. Es ist aber recht wahrscheinlich, dass immer wieder US-Soldaten in das Visier der Abmahner geraten. Denn für sie dürften Filesharing-Plattformen oft der einzige Weg sein, an neue Serien zu kommen, die von ihren Freunden in der Heimat gerade begeistert angesehen werden.
Thema:
Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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