Redtube: Abmahnwelle mit ungeahnten Ausmaßen
Vergangenen Woche wurde bekannt, dass die Kanzlei U+C Rechtsanwälte Nutzer eines Porno-Streaming-Dienstes massenhaft abmahnt. Nach Einschätzung mehrerer Internet-Anwälte wird hier mit unsauberen und dubiosen Methoden gearbeitet.
Am vergangenen Donnerstag wurde bekannt, dass U+C Rechtsanwälte begonnen hat, Abmahn-Schreiben an Nutzer des Pornoportals Redtube zu verschicken, sie sollen über die Streaming-Plattform urheberrechtlich geschützte Pornofilme angesehen haben. Wie Netzpolitik.org berichtet, ist das aus gleich mehreren Gründen ein "Skandal".
Denn mittlerweile hat sich herausgestellt, dass es sich hierbei nicht um Einzelfälle handelt, sondern eine Abmahnwelle. Gleich mehrere bekannte auf Internet-Themen spezialisierte Juristen haben sich in dieser Angelegenheit zu Wort gemeldet und berichten, dass sich zahlreiche Menschen diesbezüglich an sie gewandt haben.
Siehe auch: Erste Abmahnung wegen Abruf eines Video-Streams
Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, dessen Spezialgebiet Filesharing-Abmahnungen sind, berichtet, dass bereits mehr als 600 Menschen in der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke angerufen hätten. Aufgrund früherer derartiger Abmahnungen schätzt Solmecke, dass hiervon mehr als 10.000 Menschen betroffen sein dürften.
Das ist allerdings nur der Anfang, denn die Mittel, mit denen die Abmahnkanzlei arbeitet, sind zumindest höchst dubios, wenn nicht sogar ungesetzlich: Denn Solmecke berichtet, dass Nutzer "Viren" auf ihren Rechnern gefunden hätten, diese stehen offenbar im Zusammenhang mit den Redtube-Abmahnungen.
Wie es heißt haben Betroffene "möglicherweise" die .net-Domain von Redtube aufgesucht und wurden dann auf .com umgeleitet. Dadurch sollen IP-Adressen protokoliert worden sein. Eine andere Theorie der Kanzlei Weiß & Partner besagt, dass womöglich auch mit gezielter Buchung von Werbeanzeigen die IP-Adressen protokolliert worden sind.
Ein weiterer Aspekt des Skandals sei laut Netzpolitik der Umstand, dass es bei Streaming derzeit rechtlich noch umstritten sei, ob das überhaupt als abmahnwürdiger Urheberrechtsverstoß zu werten ist. Und statt etwa einen Musterprozess abzuwarten, gehe U+C gleich den Weg der Massenabmahnungen - was Kenner dieser Kanzlei allerdings kaum überraschen dürfte.
Die weiteren Aspekte des Skandals (laut Netzpolitik der "eigentliche Skandal") sind außerdem die bereits erwähnte IP-Erfassung und die daraus resultierenden Auskunftsansprüche: Denn die Nutzerdaten wurden vom Landgericht Köln herausgegeben (bzw. die Anordnung dazu) und das obwohl es eben große Zweifel zur Rechtslage und der rechtmäßigen Beschaffung der IP-Adressen gibt.
Denn mittlerweile hat sich herausgestellt, dass es sich hierbei nicht um Einzelfälle handelt, sondern eine Abmahnwelle. Gleich mehrere bekannte auf Internet-Themen spezialisierte Juristen haben sich in dieser Angelegenheit zu Wort gemeldet und berichten, dass sich zahlreiche Menschen diesbezüglich an sie gewandt haben.
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Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, dessen Spezialgebiet Filesharing-Abmahnungen sind, berichtet, dass bereits mehr als 600 Menschen in der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke angerufen hätten. Aufgrund früherer derartiger Abmahnungen schätzt Solmecke, dass hiervon mehr als 10.000 Menschen betroffen sein dürften.
Das ist allerdings nur der Anfang, denn die Mittel, mit denen die Abmahnkanzlei arbeitet, sind zumindest höchst dubios, wenn nicht sogar ungesetzlich: Denn Solmecke berichtet, dass Nutzer "Viren" auf ihren Rechnern gefunden hätten, diese stehen offenbar im Zusammenhang mit den Redtube-Abmahnungen.
Wie es heißt haben Betroffene "möglicherweise" die .net-Domain von Redtube aufgesucht und wurden dann auf .com umgeleitet. Dadurch sollen IP-Adressen protokoliert worden sein. Eine andere Theorie der Kanzlei Weiß & Partner besagt, dass womöglich auch mit gezielter Buchung von Werbeanzeigen die IP-Adressen protokolliert worden sind.
Ein weiterer Aspekt des Skandals sei laut Netzpolitik der Umstand, dass es bei Streaming derzeit rechtlich noch umstritten sei, ob das überhaupt als abmahnwürdiger Urheberrechtsverstoß zu werten ist. Und statt etwa einen Musterprozess abzuwarten, gehe U+C gleich den Weg der Massenabmahnungen - was Kenner dieser Kanzlei allerdings kaum überraschen dürfte.
Die weiteren Aspekte des Skandals (laut Netzpolitik der "eigentliche Skandal") sind außerdem die bereits erwähnte IP-Erfassung und die daraus resultierenden Auskunftsansprüche: Denn die Nutzerdaten wurden vom Landgericht Köln herausgegeben (bzw. die Anordnung dazu) und das obwohl es eben große Zweifel zur Rechtslage und der rechtmäßigen Beschaffung der IP-Adressen gibt.
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