Internet nur noch mit Ausweis? So soll der EU KIDS Act funktionieren

In der EU soll der Zugang von Kindern zu Social Networks deutlich eingeschränkt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass Erwachsene nur noch einen vollen Zugang zu diesen Diensten bekommen, wenn sie bei bestimmten Stellen ihren Ausweis vorlegen.
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Unsplash / Vitaly Gariev

    EU-Lösung bereits im Einsatz

    Nach dem in der letzten Woche vorgestellten EU KIDS Act sollen Kinder unter 13 Jahren soziale Medien grundsätzlich nicht nutzen dürfen. Für 13- und 14-Jährige sind nur von Eltern beaufsichtigte Konten vorgesehen, ein eigenes Konto soll erst ab 15 Jahren möglich sein.

    Herzstück der geplanten Kontrolle ist eine von der EU entwickelte App zur Altersverifikation, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Die kostenlose und quelloffene Anwendung soll Plattformen mitteilen, ob ein Nutzer eine bestimmte Altersgrenze erreicht. Die Identität oder das genaue Alter würden dabei nicht offengelegt, hieß es. Die EU-Kommission hatte die technische Lösung bereits im April dieses Jahres vorgestellt und zunächst in sieben Mitgliedstaaten erprobt. Eine EU-weite Verfügbarkeit wird bis Ende des Jahres angestrebt. Die Anwendung kann auch zum Nachweis der Volljährigkeit bei Angeboten mit Altersbeschränkung eingesetzt werden.


    Das Verfahren ist dezentral aufgebaut. Nutzer weisen ihr Alter einmal gegenüber einer national zugelassenen Stelle nach. Dafür können beispielsweise Anbieter digitaler Identitäten, Banken oder Poststellen zuständig sein. Bei einem anschließenden Zugriff auf eine Plattform liefert die App nur die Information, ob die geforderte Altersgrenze erfüllt ist. Identitätsdokumente und biometrische Daten sollen nicht gespeichert werden. Zudem sind die Altersnachweise so konzipiert, dass sie nur einmal verwendet werden können, um eine Nachverfolgung über verschiedene Dienste hinweg zu erschweren. Der offene Quellcode soll eine unabhängige Überprüfung ermöglichen.

    Damit verfolgt Brüssel einen anderen Ansatz als Australien, das bereits eine Altersgrenze von 16 Jahren eingeführt hat. Dort liegt die technische Umsetzung bei den Plattformen und kommerziellen Anbietern. Dies dürfte letztlich dazu führen, dass alle möglichen Plattformen die Ausweise anfordern, was ein deutlich größeres Datenschutzproblem als die europäische Lösung darstellt.

    Mehr als nur Altersnachweis

    Der KIDS Act beschränkt sich zudem nicht auf Altersgrenzen. Plattformen sollen Dienste grundsätzlich sicherer für Minderjährige gestalten. Vorgesehen sind unter anderem Einschränkungen bei suchterzeugenden Designelementen und personalisierten Funktionen. Bei Verstößen können nach dem Vorschlag Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.

    Bevor die Regelungen gelten können, müssen das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten dem Vorschlag zustimmen. Gleichzeitig bestehen unterschiedliche nationale Ansätze: Während Griechenland und Spanien aktuell eigene Altersgrenzen vorbereiten, hat das französische Verfassungsgericht eine entsprechende nationale Regelung zuletzt wegen Bedenken hinsichtlich der Meinungsfreiheit gestoppt.

    Zusammenfassung
    • EU plant Social-Media-Verbot für Minderjährige unter dreizehn Jahren
    • Eigenes Konto soll nach neuen Vorgaben erst ab 15 Jahren erlaubt sein
    • Altersprüfung erfolgt über eine quelloffene Anwendung der Kommission
    • System übermittelt nur Mindestalter ohne Identität oder echte Daten
    • Einmalige Altersnachweise sollen das Tracking über Dienste verhindern
    • Plattformen drohen empfindliche Strafen bei Verstößen gegen Auflagen
    • Parlament und Mitgliedstaaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen

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