USA wollen illegale Streams zur Straftat erklären
Die US-Regierung von will einen Aspekt des im Vorjahr nach massiven Protesten verhinderten SOPA-Gesetzes (Stop Online Piracy Act) aufwärmen und das illegale Streaming von urheberrechtlich geschützten Inhalten unter (schwere) Strafe stellen.
Wie die Washington Post unter Berufung auf einen von der Internet Policy Task Force des US-Handelsministeriums veröffentlichten Report zu digitalen Urheberrechtsrichtlinien (PDF) berichtet, will die US-Regierung die Gesetze im Zusammenhang mit Streaming deutlich verschärfen.
Derzeit wird das widerrechtliche Streamen eines urheberrechtlich geschützten Werkes als Verstoß gegen die öffentlichen Aufführungsrichtlinien gesehen, was aber vor den Augen des Gesetzes lediglich ein Vergehen ("Misdemeanor") darstellt und keine (schwere) Straftat ("Felony"), letzteres ist bei klassischer Vervielfältigung und Vertrieb von Copyright-Verstößen der Fall.
Die Task Force fordert den Gesetzgeber in ihrem Bericht auf, Streaming nicht mehr als "Aufführung" zu sehen, sondern letztlich als illegale Kopie eines Werkes. Diese Art der Verstöße habe zuletzt stark zugenommen, so das Papier, Audio- und Video-Streaming sei inzwischen zu einer "signifikanten, wenn nicht dominanten Methode für Online-Inhalte geworden."
Das niedrige Strafmaß, das bei illegalen Streams zu erwarten sei, würde nicht nur die Strafverfolgungsbehörden abhalten, dagegen vorzugehen, sondern auch nicht genügend abschreckende Wirkung entfalten, so der Bericht der Arbeitsgruppe des Handelsministeriums.
Kritik an den Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen der Task Force gab es erwartungsgemäß von Internet-Aktivisten. Gegenüber der Seite Rawstory sagte Corynne McSherry von der Cyber-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF), dass dieser Aufruf "enttäuschend" sei: "Die alten Content-Branchen müssen endlich lernen, dass sie nicht immer neue Strafermittlungs-Werkzeuge brauchen, sondern wettbewerbsfähige Geschäftsmodelle." Immer weitere Copyright-Strafen würden nämlich nicht zu zusätzlicher Vergütung führen, "außer bei Anwälten", so McSherry.
Derzeit wird das widerrechtliche Streamen eines urheberrechtlich geschützten Werkes als Verstoß gegen die öffentlichen Aufführungsrichtlinien gesehen, was aber vor den Augen des Gesetzes lediglich ein Vergehen ("Misdemeanor") darstellt und keine (schwere) Straftat ("Felony"), letzteres ist bei klassischer Vervielfältigung und Vertrieb von Copyright-Verstößen der Fall.
Die Task Force fordert den Gesetzgeber in ihrem Bericht auf, Streaming nicht mehr als "Aufführung" zu sehen, sondern letztlich als illegale Kopie eines Werkes. Diese Art der Verstöße habe zuletzt stark zugenommen, so das Papier, Audio- und Video-Streaming sei inzwischen zu einer "signifikanten, wenn nicht dominanten Methode für Online-Inhalte geworden."
Das niedrige Strafmaß, das bei illegalen Streams zu erwarten sei, würde nicht nur die Strafverfolgungsbehörden abhalten, dagegen vorzugehen, sondern auch nicht genügend abschreckende Wirkung entfalten, so der Bericht der Arbeitsgruppe des Handelsministeriums.
Kritik an den Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen der Task Force gab es erwartungsgemäß von Internet-Aktivisten. Gegenüber der Seite Rawstory sagte Corynne McSherry von der Cyber-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF), dass dieser Aufruf "enttäuschend" sei: "Die alten Content-Branchen müssen endlich lernen, dass sie nicht immer neue Strafermittlungs-Werkzeuge brauchen, sondern wettbewerbsfähige Geschäftsmodelle." Immer weitere Copyright-Strafen würden nämlich nicht zu zusätzlicher Vergütung führen, "außer bei Anwälten", so McSherry.
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Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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