Kinderschutz: Kontaktaufnahme soll strafbar werden
Damit die Richtlinie greifen könne, müsse aber auch die Vorratsdatenspeicherung geregelt werden, erklärte der Minister. Die Bundesregierung, so Stickelberger, habe bislang "kein gesteigertes Interesse daran gezeigt", die Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln, obwohl das so genannte Cyber-Grooming häufig vorkomme und Strafverfolgern oft die Hände gebunden seien.
Als Cyber-Grooming bezeichnen Ermittler Fälle, bei denen sich Pädophile unter falscher Identität im Internet Minderjährigen nähern, deren Vertrauen erschleichen und ihnen etwa pornografische Bilder zusenden oder sie auffordern, solche Bilder mit einer Webcam von sich anzufertigen. Viele der Täter hätten auch das Ziel, sich mit den Kindern zu treffen, um sie zu missbrauchen.
Als Polizisten vor eineinhalb Jahren in Baden-Württemberg mutmaßlichen Tätern auf die Spur gekommen waren, konnten sie nach Angaben des Ministers nicht in allen Fällen ermitteln, von wem die Kontaktaufnahme ausging. Die Internetprovider hatten wichtige Daten der Kontaktversuche nicht gespeichert.
Allerdings dürfte die Vorratsdatenspeicherung bei den Netzbetreibern in solchen Fällen auch kaum hilfreiche Informationen bieten - etwa wenn die Verbindungen zum fraglichen Zeitpunkt tausende Internet-Anschlüsse mit einem bestimmten Chat oder einem Social Network verbunden waren. Hier müsste in jedem Fall einzeln überprüft werden, ob die Anbindung zum fraglichen Zeitpunkt beispielsweise von Kindern des Anschlussinhabers zum Chatten genutzt wurde, oder von einem Erwachsenen.
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Christian Kahle
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