Kinderschutzbund fordert Pflichtwerbung für Filter
Anlässlich des morgen stattfindenden Safer Internet Day fordert der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband (DKSB) verpflichtende Hinweise auf Jugendschutzprogramme seitens der Provider.
Konkret sollen Nutzer also aufgefordert werden, die seitens des Internet-Anbieters vorgehaltenen Filtersysteme einzusetzen. "So werden jugendgefährdende Inhalte blockiert ohne dass die Eltern ein Programm installieren und aktivieren müssen. Jugendschutzprogramme helfen Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe, Kinder und Jugendliche im Internet zu schützen", sagte Ekkehard Mutschler, Jugendmedienschutzbeauftragter des Deutschen Kinderschutzbundes.
Der Verband begrüßte in diesem Zuge, dass die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zwei Jugendschutzprogramme anerkennt: JusProg und das Filterprogramm der Deutschen Telekom. Diese Filterdienste kontrollieren, welche Webseiten angezeigt und welche gezielt ausgeblendet werden sollen. Die Programme verfügen über Filterlisten, die teils mehrere Millionen Domains umfassen, die auf Eignung für Kinder und Jugendliche bereits überprüft und in bestimmte Inhalts- und Altersraster einsortiert wurden.
Beim Aufruf einer Seite gleicht die Software diese mit der gespeicherten Liste mit Seiten, die für Kinder ungeeignet sind, ab. Ist die Webseite auf der Liste, wird sie nicht angezeigt. In Frankreich müssen Internet-Anbieter ihren Kunden bereits seit 2006 verpflichtend kostenlose Kindersicherungen zur Verfügung stellen.
Solche Angebote bringen aber durchaus auch ihre Probleme mit sich. So sind sie in der Regel nicht besonders transparent. Immer wieder gibt es außerdem Berichte darüber, dass Angebote offenbar fälschlicherweise in den Filterlisten landen. Darunter finden sich beispielsweise solche, die sexuelle Inhalte aufklärerisch thematisieren oder im Rahmen von Online-Foren zum Austausch über Orientierungen einladen, die von vermeintlichen Normen abweichen. Aber auch gänzlich unverdächtige Webseiten landeten immer wieder in den Listen.
Mutschler wies zumindest darauf hin, "dass technischer Jugendmedienschutz im Internet schnell an seine Grenzen stößt und nur ein Hilfsmittel sein kann. Eltern müssen ihre Kinder weiterhin im Umgang mit dem Internet begleiten." Zudem sei es wichtig, die Medienkompetenz aller Beteiligten zu stärken, um so den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.
Der Verband begrüßte in diesem Zuge, dass die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zwei Jugendschutzprogramme anerkennt: JusProg und das Filterprogramm der Deutschen Telekom. Diese Filterdienste kontrollieren, welche Webseiten angezeigt und welche gezielt ausgeblendet werden sollen. Die Programme verfügen über Filterlisten, die teils mehrere Millionen Domains umfassen, die auf Eignung für Kinder und Jugendliche bereits überprüft und in bestimmte Inhalts- und Altersraster einsortiert wurden.
Beim Aufruf einer Seite gleicht die Software diese mit der gespeicherten Liste mit Seiten, die für Kinder ungeeignet sind, ab. Ist die Webseite auf der Liste, wird sie nicht angezeigt. In Frankreich müssen Internet-Anbieter ihren Kunden bereits seit 2006 verpflichtend kostenlose Kindersicherungen zur Verfügung stellen.
Solche Angebote bringen aber durchaus auch ihre Probleme mit sich. So sind sie in der Regel nicht besonders transparent. Immer wieder gibt es außerdem Berichte darüber, dass Angebote offenbar fälschlicherweise in den Filterlisten landen. Darunter finden sich beispielsweise solche, die sexuelle Inhalte aufklärerisch thematisieren oder im Rahmen von Online-Foren zum Austausch über Orientierungen einladen, die von vermeintlichen Normen abweichen. Aber auch gänzlich unverdächtige Webseiten landeten immer wieder in den Listen.
Mutschler wies zumindest darauf hin, "dass technischer Jugendmedienschutz im Internet schnell an seine Grenzen stößt und nur ein Hilfsmittel sein kann. Eltern müssen ihre Kinder weiterhin im Umgang mit dem Internet begleiten." Zudem sei es wichtig, die Medienkompetenz aller Beteiligten zu stärken, um so den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.
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