DSL-Drossel: Bundesnetzagentur schaltet sich ein
In die Debatte um die Pläne der Deutschen Telekom, Internet-Nutzern nach der Übertragung eines bestimmten Datenvolumens den Breitband-Anschluss abzuschalten, schaltet sich nun auch die Bundesnetzagentur ein.
Die Behörde hat nun erst einmal einen Fragenkatalog an den Konzern geschickt. "Da wir weiteren Klärungsbedarf sehen, haben auch wir uns an das Unternehmen gewandt", erklärte René Henn, Sprecher der Bundesnetzagentur, gegenüber dem Trierischen Volksfreund. Letztlich wolle man unter anderem auch auf Grundlage dessen entscheiden, ob in der Angelegenheit regulierend einzugreifen sei.
Dabei gehe es unter anderem darum, Transparenz und Netzneutralität zu wahren, betonte Henn. Insbesondere bei der Frage der Netzneutralität gibt es Diskussionen darüber, wie Entertain, das IPTV-Angebot der Telekom einzuschätzen sei. Denn die im Rahmen dieses Dienstes übertragenen Daten werden nicht unter die Traffic-Obergrenzen fallen.
Die Telekom sieht darin keinen Verstoß gegen die Netzneutralität. Denn bei Entertain handle es sich nicht um einen regulären Internet-Dienst, sondern um einen Managed Service, für den die Kunden separat bezahlen. Die Inhalte werden hier zwar ebenfalls über den DSL-Anschluss ausgeliefert, aber abgesehen von der letzten Meile nicht über die normale Internet-Infrastruktur.
Entertain ist andererseits an einen Internet-Zugang vom gleichen Anbieter gekoppelt. Und es ist nach den jetzigen Planungen auch nicht möglich, dass beispielsweise ein VDSL-Kunde einen konkurrierenden IPDV- oder Video-on-Demand-Dienst nutzt, der von der Traffic-Grenze ausgenommen ist. Insofern ist die drohende Drosselung ein Instrument, mit dem die Telekom in dem Bereich Wettbewerber schlicht ausschließt - denn die Nutzung eines alternativen Fernseh-Dienstes wie Zattoo, bei dem Premium-Kunden ebenso besser aufgelöste Bilder empfangen können, wäre mit einer Volumen-Obergrenze wohl kaum den ganzen Monat über möglich.
Dabei gehe es unter anderem darum, Transparenz und Netzneutralität zu wahren, betonte Henn. Insbesondere bei der Frage der Netzneutralität gibt es Diskussionen darüber, wie Entertain, das IPTV-Angebot der Telekom einzuschätzen sei. Denn die im Rahmen dieses Dienstes übertragenen Daten werden nicht unter die Traffic-Obergrenzen fallen.
Die Telekom sieht darin keinen Verstoß gegen die Netzneutralität. Denn bei Entertain handle es sich nicht um einen regulären Internet-Dienst, sondern um einen Managed Service, für den die Kunden separat bezahlen. Die Inhalte werden hier zwar ebenfalls über den DSL-Anschluss ausgeliefert, aber abgesehen von der letzten Meile nicht über die normale Internet-Infrastruktur.
Entertain ist andererseits an einen Internet-Zugang vom gleichen Anbieter gekoppelt. Und es ist nach den jetzigen Planungen auch nicht möglich, dass beispielsweise ein VDSL-Kunde einen konkurrierenden IPDV- oder Video-on-Demand-Dienst nutzt, der von der Traffic-Grenze ausgenommen ist. Insofern ist die drohende Drosselung ein Instrument, mit dem die Telekom in dem Bereich Wettbewerber schlicht ausschließt - denn die Nutzung eines alternativen Fernseh-Dienstes wie Zattoo, bei dem Premium-Kunden ebenso besser aufgelöste Bilder empfangen können, wäre mit einer Volumen-Obergrenze wohl kaum den ganzen Monat über möglich.
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Christian Kahle
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