DSL-Drossel: Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab
Verbraucherschützer wollen die Ankündigung der Deutschen Telekom, Nutzern nach dem Überschreiten eines bestimmten Traffic-Limits den Breitband-Anschluss abzuschalten, nicht hinnehmen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat das Unternehmen jetzt per Abmahnung aufgefordert, diese seit dem 2. Mai geltenden Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen. Die Verbraucherschützer sehen es als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher an, wenn deren heimischer Internetzugang auf eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 Kilobit pro Sekunde gedrosselt werden soll.
Diese Bandbreite soll noch zur Verfügung stehen, sobald ein vom jeweiligen Tarif abhängiges Datenvolumen - beispielsweise 75 Gigabyte beim Anschluss mit 16 Megabit pro Sekunde - im Monat überschritten wurde. Dies bedeutet beispielsweise für VDSL-Kunden, denen bis zu 50 Megabit pro Sekunde versprochen werden, nach 200 Gigabyte Traffic eine Reduzierung der Bandbreite um bis zu 99,2 Prozent.
Die verbleibende Übertragungsrate von 384 Kilobit pro Sekunde mache eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich, so die Verbraucherzentrale. Während die Geduld der Kunden bereits beim Aufruf von Internetseiten oder dem Versenden von E-Mails oder Dateien auf eine harte Geduldsprobe gestellt werde, seien manche Online-Dienste praktisch gar nicht mehr nutzbar, hieß es.
So wird beispielsweise ein unterbrechungsfreies Anschauen von Videos regelmäßig scheitern und auch das Musikhören oder Telefonieren via Internet ist nicht mehr ohne Qualitätseinbußen möglich. Greifen wie üblich mehrere Anwendungen des Endgeräts gleichzeitig auf die Online-Verbindung zu oder nutzen gar mehrere Endgeräte gleichzeitig den Internetanschluss, droht die Anbindung an der Drosselung zu ersticken.
Dass all dies zu einer nicht hinnehmbaren Benachteiligung der Nutzer führt, liegt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW auf der Hand. "Die Anbieter übertreffen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen", sagte NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller. "Wer Verbrauchern den Saft fürs Surfen dann übers Kleingedruckte derartig abdreht, lässt sie auf der Datenautobahn auf der Standspur stranden und nimmt ihnen damit die Möglichkeit zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten."
Die Telekom kann nun bis zum 16. Mai per Unterlassungserklärung erklären, dass sie künftig auf die Verwendung der Klausel verzichtet. Allerdings ist kaum anzunehmen, dass das Unternehmen dies tun wird. Die Verbraucherzentrale will dann vor Gericht klären lassen, ob eine solche Klausel überhaupt zulässig ist.
Diese Bandbreite soll noch zur Verfügung stehen, sobald ein vom jeweiligen Tarif abhängiges Datenvolumen - beispielsweise 75 Gigabyte beim Anschluss mit 16 Megabit pro Sekunde - im Monat überschritten wurde. Dies bedeutet beispielsweise für VDSL-Kunden, denen bis zu 50 Megabit pro Sekunde versprochen werden, nach 200 Gigabyte Traffic eine Reduzierung der Bandbreite um bis zu 99,2 Prozent.
Die verbleibende Übertragungsrate von 384 Kilobit pro Sekunde mache eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich, so die Verbraucherzentrale. Während die Geduld der Kunden bereits beim Aufruf von Internetseiten oder dem Versenden von E-Mails oder Dateien auf eine harte Geduldsprobe gestellt werde, seien manche Online-Dienste praktisch gar nicht mehr nutzbar, hieß es.
So wird beispielsweise ein unterbrechungsfreies Anschauen von Videos regelmäßig scheitern und auch das Musikhören oder Telefonieren via Internet ist nicht mehr ohne Qualitätseinbußen möglich. Greifen wie üblich mehrere Anwendungen des Endgeräts gleichzeitig auf die Online-Verbindung zu oder nutzen gar mehrere Endgeräte gleichzeitig den Internetanschluss, droht die Anbindung an der Drosselung zu ersticken.
Dass all dies zu einer nicht hinnehmbaren Benachteiligung der Nutzer führt, liegt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW auf der Hand. "Die Anbieter übertreffen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen", sagte NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller. "Wer Verbrauchern den Saft fürs Surfen dann übers Kleingedruckte derartig abdreht, lässt sie auf der Datenautobahn auf der Standspur stranden und nimmt ihnen damit die Möglichkeit zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten."
Die Telekom kann nun bis zum 16. Mai per Unterlassungserklärung erklären, dass sie künftig auf die Verwendung der Klausel verzichtet. Allerdings ist kaum anzunehmen, dass das Unternehmen dies tun wird. Die Verbraucherzentrale will dann vor Gericht klären lassen, ob eine solche Klausel überhaupt zulässig ist.
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