Bußgelder: Zu lange Ausfälle bei Anbieterwechsel

Weil Kunden beim Wechsel ihres Telekommunikationsanbieters mit Ausfällen zu kämpfen hatten, wurden von der Bundesnetzagentur jetzt Bußgelder gegen drei Unternehmen in Höhe von insgesamt 225.000 Euro verhängt.
"Endkunden sollen vor langwierigen Ausfällen beim Anbieterwechsel geschützt werden. Die Unterbrechung darf nicht länger als einen Kalendertag andauern", erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, die aktuelle Rechtslage. Der Gesetzgeber nehme dabei nicht nur den neuen, sondern auch den alten Anbieter in die Pflicht, alle Vorkehrungen für einen weitestgehend unterbrechungsfreien Wechsel zu treffen.

"Die drei Anbieter haben wiederholt ihre gesetzlichen Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt. Verbraucher waren so längeren Versorgungsunterbrechungen und den damit verbundenen Belastungen ausgesetzt. Dies ist ein Zustand, den wir nicht akzeptieren", erklärte Homann weiter. Außerdem sei gegen einen weiteren großen Anbieter ein Verfahren eingeleitet worden. Die vier Firmen würden laut der Behörde insgesamt 70 Prozent der Beschwerden in dem Bereich auf sich vereinen.

Die Bundesnetzagentur hat damit einen Warnschuss ausgelöst. Die Obergrenze wurde hier noch nicht erreicht. Wegen Verstößen gegen die Fristen beim Anbieterwechsel können jeweils Bußgelder in Höhe von 100.000 Euro verhängt werden.

Zugunsten der betroffenen Anbieter sei berücksichtigt worden, dass sich diese aktiv an der branchenübergreifenden Erarbeitung und Einführung automatisierter Schnittstellen zur langfristigen Verbesserung des Wechselprozesses beteiligen, die allerdings bisher noch nicht erfolgreich abgeschlossen sind. Daher wurde gegenüber jedem Anbieter nur ein Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro festgesetzt, erklärte die Bundesnetzagentur.

Kunden, die beim Anbieterwechsel ebenfalls länger als einen Tag von Telefon und Internet abgeklemmt sind, können sich an eine speziell eingerichtete Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur richten. Deren Mitarbeiter setzen sich dann für eine schnelle Änderung des Zustands ein. Dies sei im vergangenen Jahr 4.500 Mal geschehen.
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