Apple vs Samsung: Verkaufsverbot wurde abgelehnt
Der koreanische Hersteller Samsung konnte im bisher größten Patent-Prozess mit Apple einen wichtigen (Teil-)Erfolg erzielen: Gegen keines der umstrittenen Galaxy-Geräte wird ein (permanentes) US-Verkaufsverbot ausgesprochen. Eine Wiederholung des Prozesses wird es dagegen nicht geben.
Im aufsehenerregenden Gerichtsstreit zwischen Apple und Samsung musste der kalifornische Hersteller einen herben Rückschlag hinnehmen: Richterin Lucy Koh lehnte einen Antrag von Apple ab, der ein dauerhaftes Verbot von insgesamt 26 Samsung-Geräten gefordert hatte. Das berichtet unter anderem 'The Next Web' unter Berufung auf 'FOSS Patents'.
Für Samsung ist das vor allem wegen des noch laufenden Weihnachtsgeschäfts ein großer Erfolg, da die im August festgestellten Patent-Verletzungen bestehen bleiben. Man kann aber davon ausgehen, dass Apple gegen diese Entscheidung Berufung einlegen wird, womit sich Angelegenheit bis (weit) ins nächste Jahr hinziehen dürfte.
Wie anfangs erwähnt, kann Samsung damit allerdings nur einen halben Erfolg verbuchen: Denn gleichzeitig lehnte Richterin Koh den Antrag der Samsung-Anwälte ab, das Verfahren neu aufzurollen. Dies hatte der koreanische Hersteller gefordert, nachdem Unregelmäßigkeiten in der Geschworenen-Jury bekannt geworden sind.
Und zwar hatte der Jury-Vorsitzende Velvin Hogan nicht offengelegt, dass er in der Vergangenheit selbst Teil eines Patentprozesses war: Dabei ging es um ein Verfahren im Rahmen von Hogans Tätigkeit für den Festplatten-Hersteller Seagate. Samsung warf Hogan vor, dies absichtlich verheimlicht zu haben und eine Wiederholung des (aktuellen) Prozesses gefordert.
Richterin Koh folgte dieser Argumentation nicht, da Hogan während des Auswahlverfahrens zugegeben hatte, für Seagate gearbeitet zu haben. Dass er in diesem Zusammenhang das Patentverfahren verschwiegen hat, sei laut Koh unerheblich, da es die Aufgabe der Samsung-Anwälte gewesen wäre, das herauszufinden und Hogan als Jury-Mitglied abzulehnen.
Für Samsung ist das vor allem wegen des noch laufenden Weihnachtsgeschäfts ein großer Erfolg, da die im August festgestellten Patent-Verletzungen bestehen bleiben. Man kann aber davon ausgehen, dass Apple gegen diese Entscheidung Berufung einlegen wird, womit sich Angelegenheit bis (weit) ins nächste Jahr hinziehen dürfte.
Wie anfangs erwähnt, kann Samsung damit allerdings nur einen halben Erfolg verbuchen: Denn gleichzeitig lehnte Richterin Koh den Antrag der Samsung-Anwälte ab, das Verfahren neu aufzurollen. Dies hatte der koreanische Hersteller gefordert, nachdem Unregelmäßigkeiten in der Geschworenen-Jury bekannt geworden sind.
Und zwar hatte der Jury-Vorsitzende Velvin Hogan nicht offengelegt, dass er in der Vergangenheit selbst Teil eines Patentprozesses war: Dabei ging es um ein Verfahren im Rahmen von Hogans Tätigkeit für den Festplatten-Hersteller Seagate. Samsung warf Hogan vor, dies absichtlich verheimlicht zu haben und eine Wiederholung des (aktuellen) Prozesses gefordert.
Richterin Koh folgte dieser Argumentation nicht, da Hogan während des Auswahlverfahrens zugegeben hatte, für Seagate gearbeitet zu haben. Dass er in diesem Zusammenhang das Patentverfahren verschwiegen hat, sei laut Koh unerheblich, da es die Aufgabe der Samsung-Anwälte gewesen wäre, das herauszufinden und Hogan als Jury-Mitglied abzulehnen.
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