Apple vs. Samsung: Keine Verdreifachung der Strafe
Durchaus überraschende Wende im (großen) Patent-Prozess zwischen Apple und Samsung: Richterin Lucy Koh hat entschieden, dass Samsung "nicht absichtlich" gegen die Schutzrechte des Unternehmens aus dem kalifornischen Cupertino verstoßen habe.
Bei jenem Gerichtsstreit, bei dem die Koreaner zu einer Milliardenstrafe verdonnert worden sind, wird es keine Verdreifachung der Strafe gegen Samsung geben. Nach dem Urteil von Ende August des vergangenen Jahres hatte Apple gefordert, dass der Schadenersatz in Höhe von 1,051 Milliarden Dollar auf drei Milliarden hinaufgesetzt wird, da die ursprüngliche Strafe zu gering ausgefallen sei.
Daraus wird jetzt aber wohl nichts werden: Wie 'The Verge' berichtet, hat Richterin Lucy Koh die Entscheidung der Geschworenen in der Nacht auf heute aufgehoben. Koh hat geurteilt, dass Samsung zwar gegen Apple-Patente verstoßen habe, aber ohne Vorsatz. Die Jury hatte ursprünglich das Gegenteil entscheiden und in fünf von sieben Punkten Verstöße inklusive Absicht festgestellt.
In der aktuellen Begründung schreibt Koh, dass Apple es nicht mit letzter Konsequenz geschafft habe, zu beweisen, dass Samsung das Wissen um die Apple-Patente bewusst ignoriert habe. Das koreanische Unternehmen hatte stets behauptet, dass man davon ausgegangen sei, dass die strittigen Apple-Patente ungültig seien und konnte das laut Koh auch überzeugend darlegen. Zusammengefasst konnte Samsung Richtirin Koh davon überzeugen, dass man "in die Situation im Glauben geraten ist, nichts Falsches zu tun."
Für die den ursprünglich festgesetzten Schadenersatz in Höhe von rund einer Milliarde Dollar hat das allerdings keine Folgen: Der Ausschluss einer etwaigen Absicht bedeutet lediglich, dass diese Strafe nicht verdreifacht wird. Theoretisch kann Richterin Koh auch diese Summe noch heruntersetzen, bisher gibt es aber keine Anzeichen für entsprechende (Teil-)Urteile.
Siehe auch: Apple vs. Samsung - Verkaufsverbot wurde abgelehnt
Daraus wird jetzt aber wohl nichts werden: Wie 'The Verge' berichtet, hat Richterin Lucy Koh die Entscheidung der Geschworenen in der Nacht auf heute aufgehoben. Koh hat geurteilt, dass Samsung zwar gegen Apple-Patente verstoßen habe, aber ohne Vorsatz. Die Jury hatte ursprünglich das Gegenteil entscheiden und in fünf von sieben Punkten Verstöße inklusive Absicht festgestellt.
In der aktuellen Begründung schreibt Koh, dass Apple es nicht mit letzter Konsequenz geschafft habe, zu beweisen, dass Samsung das Wissen um die Apple-Patente bewusst ignoriert habe. Das koreanische Unternehmen hatte stets behauptet, dass man davon ausgegangen sei, dass die strittigen Apple-Patente ungültig seien und konnte das laut Koh auch überzeugend darlegen. Zusammengefasst konnte Samsung Richtirin Koh davon überzeugen, dass man "in die Situation im Glauben geraten ist, nichts Falsches zu tun."
Für die den ursprünglich festgesetzten Schadenersatz in Höhe von rund einer Milliarde Dollar hat das allerdings keine Folgen: Der Ausschluss einer etwaigen Absicht bedeutet lediglich, dass diese Strafe nicht verdreifacht wird. Theoretisch kann Richterin Koh auch diese Summe noch heruntersetzen, bisher gibt es aber keine Anzeichen für entsprechende (Teil-)Urteile.
Siehe auch: Apple vs. Samsung - Verkaufsverbot wurde abgelehnt
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Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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