Bradley Manning gesteht, ohne zu gestehen

Der mutmaßliche Wikileaks-Informant Bradley Manning hat bei einer Anhörung vor dem US-Militärgericht in Fort Meade, Maryland, erstmals eingeräumt, Geheimnisse des US-Militärs verraten zu haben.
Wikileaks, Whistleblower, Bradley Manning
US Army
Allerdings dürfte es sich dabei um einen juristischen Kniff handeln, mit dem die konkrete Situation der Anklageerhebung besser ausgelotet werden kann. Denn die Aussage Mannings bezog sich nicht auf einen der Klagepunkte, womit sich der Angeklagte hinsichtlich der gegen ihn vorgebrachten Punkte weder schuldig noch unschuldig bekannte, berichtete das US-Magazin 'Forbes'.

Gegen Manning steht der Vorwurf im Raum, zu den wichtigsten Informanten der Whistleblower-Plattform Wikileaks gehört zu haben. In seiner Tätigkeit als Nachrichtenanalyst für das US-Militär hatte er von seinem Stützpunkt im Irak aus Zugang zu den entsprechenden Netzwerken. Aus diesen soll er sowohl die Kriegstagebücher der US-Soldaten im Irak und in Afghanistan sowie tausende Depeschen von US-Botschaften ans Außenministerium heruntergeladen und weitergegeben haben.

Manning sitzt deshalb inzwischen seit weit über 900 Tagen in US-Militärgefängnissen in Untersuchungshaft. Das Verfahren gegen ihn ist unter dessen noch nicht einmal offiziell eröffnet. Aktuell finden noch immer nur vorbereitende Anhörungen statt. Die Anklage beruft sich auf die Tatbestände der Spionage, des Geheimnisverrats und der Zusammenarbeit mit dem Feind.

Das aktuelle Eingeständnis sei nach Angaben von Mannings Anwalt David Coombs keinesfalls so gemeint, dass er sich für einen dieser Vorwürfe verantwortlich fühlt. Auch zu dem Verdacht, die fraglichen Informationen an Wikileaks weitergegeben zu haben, äußerte er sich demnach explizit nicht. Es gehe daher nicht darum, womöglich Reue zu zeigen und auf eine möglichst günstige Einigung mit der Anklage hinzuarbeiten, hieß es.

Letztlich könnte die Verteidigung die aktuelle Aussage und die daraus folgenden Bewertungen seitens des Gerichts aber wohl ausnutzen, um verschiedene Klagepunkte, wie etwa den der Spionage, abzuwehren. Dann stünde im Wesentlichen noch die Zusammenarbeit mit dem Feind im Raum - was möglicherweise schwer zu belegen wäre, da die Informationen nicht an eine Organisation weitergegeben wurden, die mit einer gegnerischen Partei in der USKriegsführung in direktem Kontakt stand, noch selbst zu diesem Zeitpunkt als Gegner eingestuft wurde.
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